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Mehr Ethik für Journalisten: Österreichs Medien entdecken Compliance

Der ORF hat es vorgemacht, nun tun es dem Staatsfunk drei private Tageszeitungen gleich: Selbst verordnete Compliance-Regeln sollen Gesetzeskonformität und hohe journalistische Standards garantieren. Insgesamt steht die Branche dem Thema Compliance noch ambivalent gegenüber.
Von Mag. Klaus Putzer
24. Juni 2013

Die drei österreichischen Tageszeitungen „Der Standard“, „Die Presse“ und „Wirtschaftsblatt“ sind am 14. Juni 2013 mit einer gemeinsamen Compliance-Initiative an die Öffentlichkeit getreten. Im Internet wurden jeweils „Leitlinien“ (Standard) bzw. „Verhaltensregeln“ (Presse) veröffentlicht. Man wolle „in Sachen Ethik ein Signal an die Branche setzen“, hieß es.

Druck machen auf die Branche

Der Anstoß für die Initiative kam vom „Standard“. Für Alexandra Föderl-Schmid, Chefredakteurin des Blattes, ist das Thema Compliance ein persönliches Anliegen. Das sagte sie auf der „Standard“-Tagung „Compliance und Medien – was ist noch erlaubt?“ am 14. Juni in Wien. Eine wirklich große Allianz unter heimischen Qualitätsmedien, so wie eigentlich angestrebt, sei leider nicht zustande gekommen, bedauerte Föderl-Schmid. Also entschloss man sich, in kleiner Koalition vorzupreschen, in der Hoffnung auf Nachahmer.

Dass sich nur drei Tageszeitungen für die Initiative erwärmen konnten, mag auch am bereits existierenden „Ehrenkodex für die österreichische Presse“ des Österreichischen Presserates liegen, der recht detaillierte Leitlinien für sauberes journalistisches Arbeiten enthält. Föderl-Schmid fand diese Regeln nicht ausreichend.

Strenge Regeln bei der Finanzberichterstattung

Der „Standard“ hat insbesondere bei der Wirtschafts- und Finanzberichterstattung deutlich nachgeschärft. Alle Standard-Mitarbeiter, die über Wirtschaftsthemen berichten, müssen künftig offenlegen, ob sie Wertpapiere österreichischer bzw. in Österreich gehandelter Unternehmen besitzen. Potenzielle Interessenskonflikte sind den Vorgesetzten zu melden. Mitgliedern des Wirtschaftsressorts und der Chefredaktion ist der Besitz solcher Wertpapiere überhaupt verboten. Sie müssen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regeln gehaltene Aktien ehestmöglich abstoßen. Schlusssatz der „Leitlinien“: „Zuwiderhandeln zieht disziplinäre Maßnahmen nach sich.“

Die Presse verweist zum Punkt Wirtschaftsberichterstattung nur knapp darauf, dass Interessenkonflikte durch Berichterstattung über Unternehmen, an denen die Berichtenden Aktien besitzen, „im Regelfall“ ausgeschlossen sein sollten. Sie legt ihr Augenmerk stärker auf die klassischen Themen Werbung, Interessenskonflikte sowie Geschenke und Einladungen.

Gesetz als „Berufsverbot für ORF-Journalisten“?

Über letzteren Punkt kam die Debatte um Compliance in Österreichs Medien überhaupt erst richtig in Schwung. Ende 2012 verordnete sich der ORF „Compliance-Regeln“, gerade rechtzeitig, bevor am 1. Jänner 2013 das neue Korruptionsstrafrecht in Kraft trat. Der ORF ist als öffentlich-rechtliche Einrichtung stärker vom neuen Gesetz betroffen als private Medienhäuser: ORF-Mitarbeiter sind seit Anfang des Jahres „Amtsträger“. Für sie gelten die strengeren Bestimmungen gegen Korruption im öffentlichen Bereich. Etwa auch jene, die das „Anfüttern“ – die Gewährung von Vorteilen zum Zweck der „Landschaftspflege“ – unter Strafe stellen.

Die Compliance-Regeln sollen am Küniglberg für Aufruhr gesorgt haben. Einem Bericht zufolge sagte ein prominenter Mitarbeiter: „Ich habe alles abgesagt. Das Gesetz entspricht einem Berufsverbot für ORF-Journalisten.“ Auch Victoria Kickinger, Initiatorin des Aufsichtsratsnetzwerks „INARA“ und langjährige ORF-Mitarbeiterin, hält die Regeln für „übertrieben“. Dabei erscheinen Bestimmungen, wonach Reisen, das Benutzen von Testautos oder Essen bis 100 Euro in unmittelbarem Zusammenhang mit Recherchetätigkeit stehen müssen, nicht überzogen. In Konflikt mit dem „Tagesgeschäft“ könnten Compliance-Regeln aber sicherlich dann kommen, wenn Sie den Kontakt von Journalisten zu Informanten einschränken oder verunmöglichen.

Der Spielräume werden enger

Tatsächlich ist aber die gesamte Branche verunsichert. Was dürfen Journalisten nun tatsächlich noch annehmen und was Unternehmen Medienvertretern anbieten? Fest steht: Buffet und Giveaways nach einer Pressekonferenz oder auf einer Konferenz fallen nicht unter das Korruptionsstrafrecht. Journalisten dürfen solche „ortsüblichen Aufmerksamkeiten“ problemlos annehmen, Ausrichter dürfen sie problemlos anbieten.

Aus strafrechtlicher Perspektive dürften selbst luxuriöse, „nicht sachgerechte“ Einladungen an private Medienvertreter – etwa zu Produktpräsentationen oder zu Konferenzen an exotischen Destinationen – kaum je als Korruption qualifiziert werden können. Meist richten sich solche Einladungen an mehrere Journalisten und sind auch nicht mit expliziten Forderungen (schon gar nicht solchen, strafbare Handlungen zu begehen) verknüpft. „Anfüttern“ als das Anbieten eines „ungebührlichen Vorteils“ gibt es im privaten Korruptionsstrafrecht wie gesagt nicht. Ist also die durch den Fall ORF ausgelöste Debatte übertrieben, bleibt letztlich alles beim Alten?

Glaubt man Saskia Wallner, Geschäftsführerin der PR-Agentur Ketchum Publico, tut es das nicht. Sie konstatierte im Rahmen der Tagung „Compliance und Medien“ einen Gesinnungswandel, bei PR-Leuten wie auch bei Unternehmen. Bestimmte Pressereisen würde sie heute nicht mehr so aufwändig anlegen wie vor einigen Jahren, gab Wallner zu: „Eine Bilanz-Pressekonferenz in Monte Carlo ist schon länger ein No-Go.“ Sie rät ihren Kunden zu Augenmaß. Die „Safari-Affäre“ bei ThyssenKrupp zeigt, dass Maßlosigkeit heute schnell in einer PR-Katastrophe enden kann. Dabei komme es nicht so sehr darauf an, wie viel eine Presseeinladung tatsächlich wert ist, sondern ob sie zu dem, was kommuniziert werden soll, passt, sagte Wallner.

Auch Unternehmen üben sich im Kontakt mit Medien nun eher in Zurückhaltung. Martin Walter, CCO der Telekom Austria, hat drei Spielregeln für PR- und Werbeagenden im Konzern aufgestellt: Keine Vermischung von Redaktion und Inhalt; kein Kostenersatz bei Reisen; keine Inserate in politisch kontrollierten Medien. Dass Journalisten zum Nulltarif telefonieren, das gibt es bei der Telekom Austria nicht mehr. Walter zeigte sich jedenfalls äußerst erfreut über das Vordringen des Compliance-Gedankens in die Medienwelt. Ihn habe immer schon gestört, wenn „Journalisten beim Kritisieren von Unternehmen einen Maßstab anlegen, der für sie selbst nicht gilt.“

Eine Frage des Berufsethos

Genau darauf zielt die von den drei Tageszeitungen lancierte Compliance-Initiative ab. Im Mittelpunkt steht nicht so sehr die Einhaltung von Gesetzen, sondern das Bemühen um mehr Glaubwürdigkeit bei Lesern und Geschäftspartnern. Die Gesetze würden vieles erlauben, was sich für ein „Qualitätsmedium“ längst nicht mehr gehört.

In publizistischen Grauzonen kommt es auf Transparenz an. In dieser Grauzone bewegen sich beispielsweise neue Werbeformen, die von der klassischen Anzeige abweichen, wie etwa Kooperationen. Auch Reisereportagen oder Produktetests kommen meist auf Einladung der Anbieter zustande. Standard, Presse und Wirtschaftsblatt verpflichten sich, dies in Zukunft klar zu kennzeichnen. Eine absolute Novität in der österreichischen Medienlandschaft.

Engelbert Washietl, ehemaliger Chefredakteur des Wirtschaftsblatts und Mitglied des PR-Ethikrats, will Compliance in der Presse jedenfalls nicht als Misstrauensbekundung gegen Mitarbeiter verstanden wissen. „Strukturelles Misstrauen“ sei aber angesagt. Klare Regeln seien für Journalisten ein Vorteil, „weil sie sich an etwas festhalten“ können.

Autoren

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Mag. Klaus Putzer

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