Navigation
Seiteninhalt

Expertendiskussion zu Compliance im journalistischen Alltag

„Wie verhält man sich compliant?“ – Über gesetzliche Vorgaben, Verhaltenskodizes und Standards in Medienhäusern diskutierten in Wien Redakteure, Medienrechts- und Compliance-Experten.
Von Redaktion
28. Juni 2013

In der Branchenveranstaltungsreihe „APA-OTSconnect“ ging es am Mittwochvormittag im Funkhaus Wien um das Thema Compliance im journalistischen Alltag. Die Frage, ob man sich mit der obligatorischen „Essenseinladung“ bereits strafbar macht, beschäftigte Auditorium und Podium.

Compliance Medien APA-Fotoservice_Rossboth.jpg, © APA-Fotoservice/Rossboth
Compliance Medien APA-Fotoservice_Rossboth.jpg

v.l.n.r.: Alexander Raffeiner (Moderation), Michael Lang (Chefredakteur, APA), Michael Pilz (Jurist, Medienrechtsexperte), Pia Scheck-Kollmann (Juristin, Compliance-Verantwortliche, ORF) und Andreas Koller (Stv. Chefredakteur, Salzburger Nachrichten)

Der ORF, den das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 in den Amtsträger-Begriff miteinfasste, formulierte diesbezügliche Verhaltenskodizes und Dienstanweisungen für seine Mitarbeiter.

Die Juristin und Compliance-Verantwortliche des ORF, Pia Scheck-Kollmann, will die strengen Regelungen als Schutz der Mitarbeiter und des Unternehmens verstanden wissen. „Das Gesetz gibt uns wenig Spielraum, wir lassen hier eher Vorsicht walten, um jede Möglichkeit einer potenziell 'kriminellen Handlung' zu vermeiden.“ Noch sei nicht klar, wie streng das in der Praxis, d.h. in der Judikatur, gehandhabt werde.

„Debatte am Kaffee aufzuhängen, greift zu kurz“

Für Andreas Koller, stv. Chefredakteur der Salzburger Nachrichten sowie Senatssprecher des Österreichische Presserates, ist Compliance nur als Begriff neu. Seit jeher gäbe es die Frage, was erlaubt wäre und was nicht. „Ich frage mich, ob wir hier das falsche Schwein schlachten. Die Unabhängigkeit der Redaktionen ist nicht dadurch gefährdet, dass ich mit jemandem Abendessen gehe, sondern vielmehr durch undurchsichtige Eigentumsverhältnisse, die die Berichterstattung beeinflussen, wie kürzlich im Falle eines Magazins und einer Bank. Wir sollten eher an diesen Dingen drehen.“

APA-Chefredakteur Michael Lang bestärkt: „Es gibt natürlich längst bestehende Gesetze, und es gibt längst einen Ehrenkodex der österreichischen Presse. Wenn Medienhäuser darauf schauen, dass ihre Mitarbeiter diese auch kennen und danach agieren, ist schon ein großer Schritt getan.“ Die Debatte am Kaffee aufzuhängen, greift auch für den Chefredakteur viel zu kurz.

„Compliance ist mehr als Recht“

Für den Medienrechtsexperten Michael Pilz ist Compliance mehr als reines Recht. „Es umfasst die selbstgewählte Verpflichtung, Richtlinien und ethische Standards einzuhalten.“ Die Verunsicherung rühre laut dem Rechtsexperten daher, „dass man nicht so ganz genau weiß, was mit dem neuen Antikorruptionsstrafrecht gemeint ist. Für Medien und Unternehmen, die nicht unter den Amtsträger-Begriff fallen, hat sich hier nicht so viel geändert. Im privatwirtschaftlichen Bereich bleibt es weiterhin ziemlich harmlos, sich einladen zu lassen. Schwieriger wird es bei Mitarbeitern des ORF oder der Wiener Zeitung.“

Bei der Stärkung der journalistischen Eigenverantwortung versus Formalisierung setzt Koller an: „Das Ziel von Compliance ist natürlich, die Einflussnahme in die Berichterstattung zu vermeiden. Das Gewissen eines Journalisten sollte dorthin gehen, wo Licht und Wahrheit sind, d.h., sich nicht bestechen zu lassen. Der Druck auf Journalisten wird ohnehin anders ausgeübt, 'wenn du nichts schreibst, bekommst du kein Interview'.“ Auch Lang sieht die Korrektive für „seine“ Journalisten woanders. „Im Falle der APA sind es beispielsweise auch die Eigentümer, jede Einseitigkeit wäre gegen unseren Grundauftrag.“ Das wirkliche Problem, nämlich jenes der erkauften positiven Berichterstattung durch Inserate, sieht Koller in der öffentlichen Diskussion unterrepräsentiert.

„Verlotterung der Sitten“

Es gehe weniger darum, Journalisten mit Abendessen, sondern um Versuche, Verleger z.B. mit Inseraten zu bestechen. Und das werde von Medium zu Medium unterschiedlich gehandhabt, weiß Koller aus seiner Tätigkeit für den Presserat zu berichten. Das führe zu einer „Verlotterung der Sitten“ und bringe andere Medien unter Druck.

Sofern ein fachlich und sachlich gerechtfertigtes Interesse besteht, wäre laut Lang die Teilnahme an einer Reise zu einer Produktionsstätte oder zu einem Katastropheneinsatz im Ausland für Agentur-Journalisten erlaubt. „Anders käme man da vermutlich auch gar nicht hin. Ein daran angehängter Urlaub ist aber natürlich verboten“, so Lang.

„Klare Regeln auch für kleinere Unternehmen“

Bei der Aussprache von Einladungen empfiehlt Pilz in rechtlicher Hinsicht die Unterscheidung, ob diese einem „Amtsträger“ gilt oder einem Mitarbeiter aus privatwirtschaftlichen Organisationen. Aus ethischer Sicht begrüße er eine Ausweitung der Debatte und rät auch kleinen Unternehmen, eindeutige Regeln zu setzen. Der Jurist ergänzt mit einem Appell an die Kommunikation, auf die Kennzeichnung von „entgeltlichen Einschaltungen“ zu achten.

Von gesetzlichen Umgehungsstrategien, z.B. Socialising-Veranstaltungen durch die Abspielung von Power-Points ein fachliches Mascherl zu geben, raten die Rechtsexperten Scheck-Kollmann und Pilz einstimmig ab. „Diese Taktiken sind offensichtlich, man sollte die Mitarbeiter der Staatanwaltschaft nicht unterschätzen.“

Fest steht, dass bis dato noch kein derartiger Anklagefall bekannt ist. Gespannt warte man auf die erste Judikatur zu diesem Thema.

(Quelle: APA/ KP)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...