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Transparency Österreich: 6 Forderungen für mehr Transparenz

Noch bevor sich die neue Regierung in Österreich konstituiert hat, veröffentlicht Transparency International – Austrian Chapter (TI-AC) einen „Kompass“ mit sechs Forderungen für mehr Transparenz. So sollen etwa Firmen ab 50 Mitarbeitern ein Compliance-Management-System einrichten.
Von Redaktion
16. Oktober 2019

Die Antikorruptions-NGO TI-AC hat am Donnerstag zu den Themen Kampf gegen Korruption, Informationsfreiheit und Rule of Law sechs Kernforderungen veröffentlicht.

An diesem „Kompass“ seien die Parteien, die eine Regierung bilden, zu messen, heißt es in einer Aussendung. TI-AC hat die Vorschläge überdies an alle Parlamentsparteien geschickt und sie um Antworten dazu ersucht.

  1. Unabhängige Ermittlungen! Die Unabhängigkeit von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaften als Teil der Justiz ist zu stärken – z.B. keine Pflicht zur Einholung von Genehmigungen für Ermittlungsmaßnahmen durch Ministerium im Vorhinein.

  2. Compliance verankern! Ein Compliance-Management-System ist in allen Unternehmen, die mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen, sowie in allen Parteien verpflichtend vorzusehen. Das umfasst auch die Verankerung von Whistleblower-Regelungen.

  3. Transparenz im Lobbying! Das Lobbying-Gesetz ist nachzuschärfen, um alle Lobbying-Aktivitäten (bezahlte Einflussnahme durch Argumente und Informationen), zu erfassen und öffentliche Kontrolle zu ermöglichen.

  4. Informationsfreiheit verwirklichen! Die Amtsverschwiegenheit darf nur mehr in eng begrenzten und klar definierten Ausnahmefällen zur Anwendung kommen. Die aktuellen Entwürfe zu einem Informationsfreiheitsgesetz genügen den Anforderungen in keiner Weise.

  5. Interessenkonflikte im Gesundheitswesen entschärfen! Leistungen der Pharma- und Medizintechnik-Unternehmen an Institutionen und Angehörige des Gesundheitssektors sind offenzulegen.

  6. Rechnungshofkontrolle für Parteifinanzen! Die Finanzen und Compliance der Parteien und nahestehender Organisationen sind umfassend durch den Rechnungshof zu prüfen. Eine Zusammenfassung ist zu veröffentlichen.

 (Quelle: APA OTS)

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