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Marktaufteilung: Kartellgericht verhängt Geldbuße gegen Semperit

Wegen einer Marktaufteilung im Rahmen von Joint Venture-Verträgen auf dem Markt von Einweghandschuhen zwischen Semperit und der thailändischen STA-Gruppe hat das Kartellgericht gegen Semperit eine Geldbuße von 1,6 Mio. Euro verhängt. Die STA-Gruppe geht als Kronzeuge straffrei aus.
Von Redaktion
11. September 2018

Das Kartellgericht hat auf Antrag der BWB eine Geldbuße in Höhe von 1,6 Mio. Euro über Semperit verhängt. Der Grund hierfür ist eine erfolgte Zuwiderhandlung im Zeitraum von Juli 2002 bis März 2017. Im Rahmen von Joint Venture-Verträgen zwischen Semperit und der STA-Gruppe wurde eine exklusive Zuweisung des europäischen Marktes für den Vertrieb von gemeinsam hergestellten Produkten (insb. Latex-Untersuchungshandschuhe) zugunsten von Semperit vereinbart.

Gegen die STA-Gruppe (Sitz in Thailand) stellte das Kartellgericht nur eine Zuwiderhandlung im selben Zeitraum fest, da dieses Unternehmen einen Antrag auf Kronzeugenstatus bei der BWB stellte.

Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder eine Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten. Insbesondere unterliegt dem Kartellverbot die Aufteilung von Märkten. Da Semperit und die STA-Gruppe den Sachverhalt außer Streit stellten, ist der Beschluss rechtskräftig.

Das Kartellgericht hatte Semperit bereits mit Teilbeschluss vom 27.06.2016 untersagt, sich auf die entsprechenden Vertragsbestimmungen zu berufen. Dieser Beschluss wurde vom Obersten Gerichtshof als Kartellobergericht ebenfalls bestätigt.

Kronzeugenstatus

Die STA-Gruppe stellte im Jahr 2015 einen Antrag auf Kronzeugenstatus bei der BWB. Das Unternehmen hat laut BWB sämtliche Voraussetzungen für die Gewährung des Kronzeugenstatus erfüllt und im Laufe des Ermittlungsverfahrens durchgehend und umfassend im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung kooperiert. Aus diesem Grund wurde von der Beantragung einer Geldbuße abgesehen.

(Quelle: BWB)

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