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Lobbying: TI Deutschland fordert modernisiertes Vergaberecht

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland fordert eine Modernisierung des Vergaberechts.
Von Redaktion
24. April 2019

Transparency Deutschland begrüßt die Bestrebungen der Regierung in Berlin zur Vereinheitlichung des Vergaberechts. Eine Zusammenführung der Vergaberegeln zu Bauaufträgen einerseits und Liefer- und Dienstleistungsaufträgen anderseits in einer Rechtsverordnung würde zu mehr Transparenz und einer Vereinfachung des Vergaberechts führen.

Erheblicher Widerstand kommt jedoch vom Kreis der Auftragnehmer öffentlicher Bauvorhaben, der sich gegenüber den Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegen Änderungen der bestehenden Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ausgesprochen hat.

Dazu hält die Vorsitzende von TI Deutschland, Edda Müller, in einer Aussendung fest: „Bei Ausschreibungen für Bauvorhaben besteht völlig grundlos eine eigene Regelung. Ein Festhalten daran bedeutet unnötige Bürokratie und komplizierte Vergabeverfahren. Wir wollen eine Modernisierung und Vereinfachung der Verfahren, um mehr Transparenz und damit einen höheren Schutz vor einem Missbrauch der Strukturen und vor Korruption herzustellen.“

Im Rahmen des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) hätten Vertreter der Auftragnehmer öffentlicher Bauvorhaben zusammen mit den öffentlichen Auftraggebern über Jahrzehnte die bestehenden Regelungen bestimmt, heißt es in der Aussendung weiter. Die Tätigkeit dieses Gremiums ist nach Ansicht von TI Deutschland nicht mehr zeitgemäß. Dennoch würden die Mitglieder dieses Gremiums mit ihren Verbänden – insbesondere von der Seite der Auftragnehmer – an ihm festhalten.

„Der Ausschuss ist zu einem erheblichen Anteil mit Vertretern der gesamten Bauwirtschaft besetzt. Das sorgt für einen ungerechtfertigten Einfluss der Bauwirtschaft auf die Regelsetzung der Auftragsvergabe für öffentliche Bauvorhaben. Das ist eine Form von institutionalisiertem Lobbyismus, den es zu beenden gilt“, so Edda Müller.

Hintergrund

Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien in Berlin enthält den Auftrag zur Prüfung der Vereinheitlichung des Vergaberechts durch eine Zusammenführung der Vergaberegeln für Bauaufträge einerseits und Liefer- und Dienstleistungsaufträge andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung. Dabei geht es insbesondere darum, dass die EU-rechtlich vorgegebenen Regeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge einschließlich der bislang gesondert geregelten Bauaufträge in einer Rechtsverordnung in einem geordneten Rechtsetzungsprozess zusammengefasst werden. In den letzten Jahren wurden bereits die Vergabeordnungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge (VOL) sowie freiberufliche Leistungen (VOF) in der neuen Vergabeverordnung (VgV) vereinheitlicht, verschlankt und somit modernisiert. Der Baubereich mit der VOB/A wurde aufgrund der historisch bedingten Eigenständigkeit von diesen Reformen bisher ausgenommen.

Demgegenüber fordern insbesondere die Bauverbände in einem Manifest Pro VOB ein Festhalten an den bestehenden Strukturen. Es handele sich um eine „seit Jahrzehnten bewährte Entlastung des Gesetz- und Verordnungsgebers“.

(Quelle: TI Deutschland)

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