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EuGH: Beschränkung von Unteraufträgen auf 30 Prozent unzulässig

Um Beschränkungen im Vergaberecht drehte sich ein italienisches Vorabentscheidungsersuchen, das der Europäische Gerichtshof nun beantwortet hat.
Von Redaktion
02. Oktober 2019

Vorlagefrage

Die Vorlagefrage betrifft eine nationale Regelung, die allgemein und abstrakt den Einsatz von Unterauftragnehmern über einen festen Prozentsatz (hier: 30%) des betreffenden öffentlichen Auftrags hinaus verbietet. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, welchen Wirtschaftsbereich der Auftrag betrifft, um welche Art von Arbeiten es sich handelt und welche Identität die Unterauftragnehmer haben.

Entscheidung

Der EuGH hat für Recht erkannt: Die EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (RL 2014/24/EU) ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die den Teil des Auftrags, den der Bieter als Unterauftrag an Dritte vergeben darf, auf 30 Prozent beschränkt.

Eine derartige Regelung ist unzulässig.

Weblink

Volltext der Entscheidung (EuGH 25. 9. 2019, C-63/18)

(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion)

Autoren

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