EuGH: Beschränkung von Unteraufträgen auf 30 Prozent unzulässig
02. Oktober 2019
Vorlagefrage
Die Vorlagefrage betrifft eine nationale Regelung, die allgemein und abstrakt den Einsatz von Unterauftragnehmern über einen festen Prozentsatz (hier: 30%) des betreffenden öffentlichen Auftrags hinaus verbietet. Dieses Verbot gilt unabhängig davon, welchen Wirtschaftsbereich der Auftrag betrifft, um welche Art von Arbeiten es sich handelt und welche Identität die Unterauftragnehmer haben.
Entscheidung
Der EuGH hat für Recht erkannt: Die EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (RL 2014/24/EU) ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die den Teil des Auftrags, den der Bieter als Unterauftrag an Dritte vergeben darf, auf 30 Prozent beschränkt.
Eine derartige Regelung ist unzulässig.
Weblink
Volltext der Entscheidung (EuGH 25. 9. 2019, C-63/18)
(Quelle: LexisNexis Rechtsredaktion)
Autoren

Redaktion
Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance Welt. Unser Ziel ist es Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu u...