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Leitfaden für Stromsektor: Bundeskartellamt startet Konsultation

Das deutsche Bundeskartellamt hat eine Konsultation zur Erstellung eines Leitfadens für die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung eingeleitet. Interessierte Parteien können bis Ende Mai Stellungnahmen dazu abgeben.
Von Redaktion
05. April 2016

Heute startet die Konsultation zur Erstellung eines Leitfadens für die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung. Dazu hat das Bundeskartellamt einen Fragenkatalog (vgl. Download-PDF am Ende dieses Artikels) erstellt, der von interessierten Unternehmen, Verbänden oder Behörden beantwortet werden kann.

Stellungnahmen können bis zum 31. Mai 2016 an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: konsultation-leitfaden-preisspitzen@bundeskartellamt.bund.de.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Bundeskartellamt wird in dem geplanten Leitfaden die Grundsätze der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung erläutern. In der politischen Diskussion um die künftige Ausgestaltung des Strommarktes wurde teilweise vorgetragen, Unsicherheiten bezüglich der Anwendung von Kartellrecht würden auf dem Stromerzeugungsmarkt wie eine implizite Preisobergrenze wirken und Investitionen in Kraftwerke verhindern. Auch wenn wir diese Bedenken nicht teilen und unser Vorgehen schon bisher transparent war, wollen wir mit dem Leitfaden für noch mehr Klarheit sorgen.“

Das Bundeskartellamt hatte im Rahmen der politischen Diskussion zum Strommarkt vorgeschlagen, einen Leitfaden für die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich der Stromerzeugung zu veröffentlichen. Das Ministerium hat diesen Vorschlag aufgegriffen. Derzeit ist ein gemeinsamer Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur geplant. Der Leitfaden soll die Zielrichtung, die Regeln für die Anwendung und die Reichweite der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf dem Stromerstabsatzmarkt verdeutlichen und Auslegungsfragen der REMIT-Verordnung behandeln.

Vor der Erstellung des Leitfadens will das Bundeskartellamt zu den Fragen der kartellbehördlichen Missbrauchsaufsicht in einen Dialog mit den betroffenen Unternehmen treten. Dieser Dialog wird in Form einer schriftlichen Konsultation durchgeführt.

(Quelle: Bundeskartellamt)

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