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Unter Auflagen: Voestalpine darf Weichenservice der ÖBB erwerben

Die Kartellbehörden haben einen Zusammenschluss am österreichischen Markt für Weichen-Service unter bestimmten Restriktionen genehmigt.
Von Redaktion
10. Dezember 2014

Am 14. April dieses Jahres wurde der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) der Erwerb von 49 Prozent der WS Service GmbH, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der ÖBB-Infrastruktur AG (ÖBB Infra) durch die voestalpine Weichensysteme GmbH (VA) als Zusammenschluss angemeldet. WS Service ist auf dem Markt für Schienen-Weichenservice tätig.

„Verstopfung“ des Marktes befürchtet

Am 26. Mai 2014 stellten die Bundeswettbewerbsbehörde und Bundeskartellanwalt Anträge auf Prüfung des Zusammenschlusses in einem Verfahren vor dem Kartellgericht.
Ausschlaggebend für die Bedenken gegen die Fusion waren die starke Stellung der ÖBB Infra auf dem österreichischen Markt für Schieneninfrastruktur und die starke Stellung von VA auf dem „Primärmarkt“ von Weichen, für die das Weichenservice einen „Sekundärmarkt“ darstellt.

In der wettbewerblichen Beurteilung berücksichtigten die Behörden, dass durch die teilweise Ausgliederung der bisher „intern“ erbrachten Leistung „Weichenservice“ ein neuer Markt – wenn nicht geschaffen – so doch deutlich vergrößert würde. Eine mögliche „Verstopfung“ des Marktes durch den neuen Marktteilnehmer sei daher zu befürchten gewesen.

Einholung zweier Gutachten

Daher wurden in diesem Verfahren (25 Kt 49, 50/14) Gutachten eines wirtschaftswissenschaftlichen sowie eines technischen Sachverständigen eingeholt. Auf Basis dieser Gutachten handelten die BWB und der Bundeskartellanwalt Auflagen zur Verhinderung der Entstehung bzw. Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung mit den Zusammenschlusswerbern aus.

Die beiden Unternehmen verpflichteten sich in der Folge dazu, eine Reihe von Auflagen und Beschränkungen einzuhalten (Verpflichtungen im Detail vgl. Kasten unten).

Die Auflagen betreffen im Wesentlichen eine Beschränkung des Umsatzes des Gemeinschaftsunternehmens auf dem Markt für Weichenservice in Österreich sowie eine Verpflichtung zur Ausschreibung von Weichenservicedienstleistungen durch die ÖBB Infra ab einer genau spezifizierten Periode.

Im Gegenzug zogen die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt ihre Prüfungsanträge vom Mai 2014 zurück.

Weblink

(Quelle: BWB)

Autoren

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Redaktion

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