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Kartellrecht: Brüssel bittet um Stellungnahmen zum bulgarischen Strommarkt

Die Kommission unterzieht die kartellrechtlichen Verpflichtungsangebote der Bulgarian Energy Holding (BEH) für den bulgarischen Stromgroßhandelsmarkt einem Markttest. Interessierte Marktteilnehmer werden um Stellungnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen gebeten.
Von Redaktion
23. Juni 2015

Die Europäische Kommission hat interessierte Marktteilnehmer um Stellungnahme zu den Verpflichtungen gebeten, die von der staatseigenen Bulgarian Energy Holding EAD (BEH) angeboten wurden, um wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission bezüglich des Verhaltens der BEH auf dem nicht regulierten Stromgroßhandelsmarkt in Bulgarien auszuräumen.

Die Kommission hat Sorge, dass das vertikal integrierte Energieunternehmen BEH als etablierter Anbieter den Wettbewerb auf dem nicht regulierten bulgarischen Großhandelsmarkt für Strom verfälscht haben könnte. BEH behindert möglicherweise durch territoriale Auflagen für Händler den Weiterverkauf von Strom, was gegen das EU-Kartellrecht verstoßen würde.

Mit Blick auf diese Bedenken hat BEH angeboten, eine unabhängige Strombörse in Bulgarien aufzubauen und die Liquidität des Day-ahead-Markts an dieser Börse sicherzustellen. Wenn der Markttest ergibt, dass die Verpflichtungsangebote geeignet sind, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen, kann die Kommission sie für BEH für rechtsverbindlich erklären.

Verpflichtungsangebote

Um die Bedenken der Kommission zu entkräften, bot BEH an,

  • in Bulgarien eine Strombörse aufzubauen (mit Hilfe eines unabhängigen Dritten, der über die für den Betrieb einer solchen Börse erforderlichen Fachkenntnisse verfügt),

  • fünf Jahre lang vorab festgelegte Strommengen auf dem Day-ahead-Markt der neuen Börse anzubieten, und

  • die Unabhängigkeit der Börse durch die Übertragung der Kontrolle über die Börse an das bulgarische Finanzministerium zu gewährleisten;

Ziel dieser Verpflichtungsangebote ist es,

  • den Verkauf vorab festgelegter Strommengen unter Wahrung der Anonymität der an den Transaktionen Beteiligten sicherzustellen,

  • Liquidität an der Börse zu schaffen,

  • die Transparenz auf dem nicht regulierten Stromgroßhandelsmarkt in Bulgarien zu verbessern und

  • die Integration des bulgarischen Stromgroßhandelsmarkts mit den entsprechenden benachbarten Märkten zu fördern.

Betroffene Marktteilnehmer können innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Verpflichtungsangebote dazu Stellung nehmen. Der vollständige Wortlaut der Verpflichtungsangebote ist auf der Website für diese Sache veröffentlicht.

(Quelle: EU-Kommission)

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