Kommission stellt Verfahren gegen Glücksspielsektor ein
10. Dezember 2017
Die Kommission Juncker hat sich selbst das Ziel gesetzt, bei ihrer Prioritätensetzung strategischer vorzugehen. Sie will öffentliche und private Interessen sorgfältig gegeneinander abwägen. In diesem Sinne hat die Europäische Kommission am Donnerstag letzter Woche beschlossen, ihre Vertragsverletzungsverfahren gegen den Glücksspielsektor und die Behandlung einschlägiger Beschwerden gegen eine Reihe von Mitgliedstaaten einzustellen.
Kommission erkennt nationale Regulierungen des Glücksspiels an
Wiederholt hat der europäische Gerichtshof anerkannt, dass die Mitgliedstaaten das Recht haben, Glücksspieldienste zu beschränken, sofern dies im öffentlichen Interesse – etwa zum Schutz von Minderjährigen und zur Bekämpfung der Spielsucht sowie von Unregelmäßigkeiten und Betrug – notwendig ist.
Die Kommission erkennt in einer Stellungnahme die umfassendere politische Legitimität der Ziele des öffentlichen Interesses an, die von den Mitgliedstaaten mit der Regulierung von Glücksspieldiensten angestrebt werden.
Sie nimmt außerdem die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Kenntnis, die ihren jeweiligen Rechtsrahmen für Online-Glücksspiele modernisieren, die Nachfrage nach Glücksspielen von nicht regulierten Angeboten zu genehmigten und überwachten Websites umlenken und gewährleisten, dass die Betreiber Steuern entrichten.
In Anbetracht dessen gehöre es nicht zu den Schwerpunkten der Kommission, die Befugnisse, über die sie für Vertragsverletzungsverfahren verfügt, zur Förderung des EU-Binnenmarkts im Bereich von Online-Glücksspielen einzusetzen.
(Quelle: EU-Kommission)
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