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EU prüft Beihilfen für Jaguar Land Rover-Werk in der Slowakei

Die Europäische Kommission prüft, ob die Slowakei ein neues Werk von Jaguar Land Rover in Nitra mit 125 Mio. Euro nach den EU-Vorschriften über Regionalbeihilfen fördern darf.
Von Redaktion
29. Mai 2017

Jaguar Land Rover investiert 1,4 Mrd. Euro in eine Produktionsanlage in der Region Nitra (Slowakei), einer Region, die für Regionalbeihilfen nach den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen in Betracht kommt. Das Werk würde jährlich 150.000 Autos herstellen. Im Mai 2016 meldete die Slowakei ihre Pläne zur Gewährung von 125 Mio. Euro an öffentlicher Unterstützung für das Vorhaben an, was der Beihilfehöchstintensität für ein derartiges Projekt entspricht.

Die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen, vor allem die Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung von 2014, ermöglichen den Mitgliedstaaten die Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Beschäftigung in weniger entwickelten Regionen der EU sowie die Förderung des regionalen Zusammenhalts im Binnenmarkt. Für die Genehmigung müssen die Maßnahmen bestimmte Bedingungen erfüllen, um sicherzustellen, dass sie die beabsichtigte positive Wirkung zeitigen. Dazu gehört, dass die Unterstützung Anreize für private Investitionen schaffen muss, auf das erforderliche Minimum zu beschränken ist und keine Investitionen aus einer Region in einem anderen Mitgliedstaat weglocken darf, der wirtschaftlich weniger entwickelt ist („kohäsionsabträgliche Wirkung“).

Richtlinien erfüllt?

Die Kommission bezweifelt derzeit, dass die geplante Beihilfe in Nitra alle Kriterien der Regionalbeihilferichtlinien erfüllt.

Vor allem bezweifelt die Kommission in dieser Phase, dass die Maßnahme Anreize für private Investitionen schaffen wird. Es muss weiter geprüft werden, ob die Investitionsentscheidung von Jaguar Land Rover aufgrund anderer strategischer Überlegungen als die an Auflagen gebundene Beihilfe getroffen wurde.

Darüber hinaus macht die Slowakei geltend, dass die Investition ohne die Beihilfe außerhalb der Europäischen Union in Mexiko getätigt würde. Die Kommission hat jedoch weiteren Hinweisen nachzugehen, denen zufolge die Beihilfe in Höhe von 125 Mio. Euro Jaguar Land Rover zur Investition in der Slowakei anstelle in einem anderen Mitgliedstaat veranlasste. Sollte sich dies bewahrheiten, hätte die Maßnahme eine kohäsionsabträgliche Wirkung in der EU, die den Leitlinien zufolge nicht zulässig ist.

Versteckte Beihilfen?

Schließlich bezweifelt die Kommission zurzeit, dass weitere von der Slowakei geplante Maßnahmen beihilfefrei sind. So wird die Slowakei Jaguar Land Rover ein Grundstück für den neuen Standort auf einem großen neuen Industriegebiet zur Verfügung stellen. Auch hat die Slowakei eine Ausnahmeregelung für eine Abgabe gewährt, die nach slowakischem Recht bei der Umwandlung von Agrarflächen in Industriegebiete zu entrichten ist. Sollte sich herausstellen, dass es sich bei diesen zusätzlichen Maßnahmen um Beihilfen zugunsten von Jaguar Land Rover handelt, überstiege der Gesamtbeihilfebetrag die Beihilfehöchstintensität, die für dieses Investitionsvorhaben in Nitra nach den Regionalbeihilferichtlinien gewährt werden kann.

Um zu ermitteln, ob sich dieser Anfangsverdacht bestätigt, wird die Kommission weitere Untersuchungen anstellen. Die Einleitung eines eingehenden Prüfverfahrens gibt allen Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme. Dem Ausgang der Untersuchung wird dadurch nicht vorgegriffen.

(Quelle: EU-Kommission)

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