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Brüssel prüft Staatshilfe für Peugeot Citroën

Die EU-Kommission unterzieht die Umstrukturierung der Gruppe PSA Peugeot Citroën einer Prüfung. Frankreich greift dem in Schwierigkeiten geratenen Autokonzern kräftig unter die Arme.
Von Redaktion
03. Mai 2013

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, in deren Rahmen sie untersuchen will, ob der Umstrukturierungsplan der PSA-Gruppe mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union im Einklang steht. Derartige Prüfungen werden ergebnisoffen geführt.

Der von Frankreich angemeldete Umstrukturierungsplan sieht eine Bürgschaft über 7 Mrd. Euro sowie Zuschüsse und rückzahlbare Vorschüsse in Höhe von 85,9 Mio. Euro vor.
Gegenstand des Plans sind eine Umstrukturierung von Produktion und Verwaltungsstrukturen sowie ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt im Bereich der Hybridtechnologien. Dem Plan zufolge soll die Gruppe 2015 wieder rentabel werden. Der Plan sieht mehrere Ausgleichsmaßnahmen vor, mit denen etwaige Verfälschungen des Wettbewerbs so gering wie möglich gehalten werden sollen.

In diesem Stadium will die Kommission prüfen, ob die dem Umstrukturierungsplan zugrunde liegenden Annahmen für die Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität des Unternehmens ohne weitere staatliche Beihilfen – insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Entwicklung des Kfz-Marktes – realistisch sind. Bei den Ausgleichsmaßnahmen wird die Kommission untersuchen, ob diese in einem angemessenen Verhältnis zu den beihilfebedingten Wettbewerbsverfälschungen stehen.

Hintergrund

Im vergangenen Februar hat die Kommission vorübergehend eine befristete Bürgschaft von 1,2 Mrd. Euro für Emissionen der Banque PSA Finance in Höhe von insgesamt 7 Mrd. Euro genehmigt. Die Banque PSA Finance ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der PSA-Gruppe. Sie gewährleistet die Absatzfinanzierung der Gruppe. Die Genehmigung der Kommission war an die Vorlage eines Umstrukturierungsplans für die gesamte PSA-Gruppe gebunden.

Außer dem Umstrukturierungsplan müssen auch Maßnahmen vorgesehen werden, um durch die Beihilfe verursachte Wettbewerbsverfälschungen auszugleichen. Bei diesen Maßnahmen kann es sich zum Beispiel um den Abbau von Kapazitäten des Empfängerunternehmens, die Reduzierung seiner Präsenz auf dem Markt oder die Verringerung der Eintrittsschranken für neue Marktteilnehmer handeln. Schließlich muss der Empfänger einen erheblichen Beitrag zu den Kosten seiner eigenen Umstrukturierung leisten, um die Kosten für den Steuerzahler zu senken.

(Quelle: EU-Kommission)

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