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Brüssel prüft Staatsbeihilfen für Porsche

Deutschland will die Produktion des neuen Porsche Macan in Leipzig mit fast 44 Mio. Euro unterstützen. Die EU-Kommission sieht dadurch die festgelegten Schwellenwerte für erlaubte staatliche Beihilfen überschritten.
Von Redaktion
12. Juli 2012

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um festzustellen, ob die Regionalbeihilfe Deutschlands zugunsten des deutschen Autoherstellers Porsche in Sachsen mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist.

Im Dezember 2011 hat Deutschland eine Regionalbeihilfe für die Porsche Leipzig GmbH und die Porsche AG, beide Tochtergesellschaften der Volkswagen-Porsche-Gruppe, für ein Investitionsvorhaben in Sachsen angemeldet. Gefördert werden soll die Herstellung des neuen „Porsche Macan“.

Die Investitionskosten belaufen sich auf insgesamt 521,56 Mio. Euro. Deutschland beabsichtigt, das Vorhaben mit 43,67 Mio. Euro in Form eines direkten Zuschusses und eines Investitionszulage zu unterstützen. Mit dem Investitionsvorhaben wurde im April 2011 begonnen; es soll 2014 abgeschlossen werden.

Nach den EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen kann die Kommission solche Beihilfen in der Phase der vorläufigen Prüfung nur genehmigen, wenn der durch die Investition entstandene Marktanteil und die Kapazitätssteigerung gewisse Schwellenwerte nicht überschreiten.

Wegen der hohen Marktanteile von Volkswagen-Porsche und der investitionsbedingten Steigerung der Kapazitäten ist die Kommission im vorliegenden Fall der Meinung, dass diese Schwellenwerte überschritten werden.

Daher wird sie prüfen, ob die Beihilfe als Investitionsanreiz notwendig und angemessen ist und ob deren Beitrag zur Regionalentwicklung stärker ins Gewicht fällt als die damit verbundene Wettbewerbsverzerrung.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer SA.34118 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Beihilfeentscheidungen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.

(PM, kp)

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