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Uljanik-Werft in Pula: EU genehmigt kroatische Rettungsbeihilfe

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die staatliche Garantie, die Kroatien im Zusammenhang mit einem Darlehen von 96 Mio. Euro für die Uljanik-Werft stellen möchte, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht.
Von Redaktion
24. Januar 2018

Am 15. Jänner 2018 übermittelte Kroatien der Kommission die Anmeldung der geplanten staatlichen Garantie, die die Werft für den Erhalt eines Darlehens von 96 Mio. Euro benötigt. Die zur Unternehmensgruppe Uljanik gehörende Werft liegt in Pula (Istrien) und beschäftigt rund 1800 Personen. Aufgrund der negativen Auswirkungen der Finanzkrise auf den Schiffbau und der damit einhergehenden geringen Nachfrage nach neuen Schiffen hat sie seit mehreren Jahren mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen.

Ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen, wird die Maßnahme dem Unternehmen die Möglichkeit bieten, sich noch während der Ausarbeitung des Umstrukturierungsplans dringend benötigte Liquidität zu verschaffen, um die Löhne auszuzahlen und die Forderungen von Lieferanten sowie andere dringliche Verbindlichkeiten zu begleichen. So wird verhindert, dass die Uljanik-Werft während der Ausarbeitung des Umstrukturierungsplans den Betrieb einstellen muss.

Der Liquiditätsbedarf des Unternehmens im Laufe der nächsten Monate wurde auf der Grundlage realistischer Annahmen veranschlagt und wird von einem unabhängigen Prüfer anhand wöchentlicher Liquiditätspläne überwacht werden. Zudem hat sich Kroatien verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten einen Plan zur Umstrukturierung des Unternehmens bei der Kommission anzumelden.

Die Kommission kam daher zu dem Schluss, dass die Maßnahme zum Erhalt von Arbeitsplätzen im Adriatischen Kroatien beitragen wird, wo die Arbeitslosenquote deutlich über dem EU-Durchschnitt liegt. Gleichzeitig sollen die strikten Auflagen für die Verwendung des Darlehens und die kurze Laufzeit der Garantie potenzielle beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschungen auf ein Minimum beschränken.

(Quelle: EU-Kommission)

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