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Keine Schranken: EU-Parlament will grenzenloses Streaming

Wegen Urheberrechtsbeschränkungen ist es oft nicht möglich, Streamingangebote wie Netflix auch im europäischen Ausland zu nutzen, obwohl man dafür bezahlt hat. Das EU-Parlament möchte diese Beschränkungen beseitigen.
Von Redaktion
01. Dezember 2016

Viele Menschen nutzen kostenpflichtige audiovisuelle Online-Inhaltedienste wie Netflix, um urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Filme, Sportsendungen, Musik, Spiele und E-Books aufzurufen.

Das Europäische Parlament vertritt die Ansicht, dass die Konsumenten dann auch zu Recht erwarten können, dass sie auch im Urlaub oder auf Geschäftsreisen in einem anderen Mitgliedstaat ihre Abonnements nutzen und auf die von ihnen rechtmäßig erworbenen Inhalte zugreifen können.

Sehr oft ist dies jedoch nicht möglich, da für die Übertragungsrechte für urheberrechtlich und/oder durch verwandte Schutzrechte geschützte Inhalte häufig Gebietslizenzen vergeben werden.

Der Rechtsausschuss hat am Dienstag für einen Verordnungsentwurf zur "Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten" im Binnenmarkt gestimmt. Die Verordnung soll die Beschränkungen beseitigen und es den EU-Bürgern ermöglichen, ihre zuhause erworbenen oder abonnierten Online-Inhalte auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat nutzen zu können.

Der Berichterstatter des Parlaments, der französische EU-Abgeordnete Jean-Marie Cavada (ALDE), betont: "Es handelt sich um eine Art Ausnahme, die eine grenzübergreifende Übertragbarkeit für kurze Zeit ermöglicht. Zwei Dinge sind Voraussetzung: Es handelt sich um einen Kurzaufenthalt und wir können überprüfen, dass Sie in Ihrem Wohnsitzland tatsächlich für das Abo bezahlt haben, das Sie während Ihrer Reise nutzen wollen."

Die EU-Abgeordneten werden nun mit den Regierungen der Mitgliedstaaten den finalen Text der Verordnung verhandeln.

(Quelle: EU-Parlament)

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