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Kritik am Vorschlag der EU-Kommission zur Urheberrechtsrichtlinie

Der von der Europäischen Kommission vorgestellte Richtlinienentwurf zur Reform des Urheberrechts auf digitaler Ebene stellt für den Verband der Internet Service Provider in Österreich, ISPA, einen Rückschritt dar.
Von Redaktion
14. September 2016

„Anstatt an Reformen zu arbeiten, die einerseits dem Konsumverhalten der Nutzerinnen und Nutzer Rechnung tragen und andererseits innovative Online-Angebote stärken, lässt die Europäische Kommission mit Vorschlägen aufhorchen, die aus unserer Sicht letztendlich auf eine Schwächung der digitalen Wirtschaft Europas hinauslaufen“, verleiht Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA seinem Missfallen Ausdruck. „So sieht der Vorschlag der EU-Kommission vor, dass Hosting-Anbieter mit Überwachungsverpflichtungen wieder in eine Richterrolle gedrängt und News-Dienste zur Finanzierung überalterter Geschäftsmodelle herangezogen werden sollen. Die Chance, einen für Verbraucherinnen und Verbraucher rechtlichen Graubereich auszuräumen, wie ihn beispielsweise die derzeit europaweit uneinheitliche Regelung der sogenannten Panoramafreiheit darstellt, lässt die Kommission hingegen völlig ungenutzt. Während rund 25 Mitgliedstaaten in Europa für einen innovativen Ansatz waren, scheiterte eine der rasanten digitalen Entwicklung gerecht werdende Lösung am Widerstand der französischen Regierung“, so Schubert, der seit einigen Monaten auch Vize-Präsident der EuroISPA, dem weltweit größten Verband von Internet Service Providern ist.

Die ISPA zeigt sich speziell über drei Vorschläge in dem Kommissions-Papier verärgert:

  • Die Europäische Kommission möchte Hosting-Provider dazu zwingen, dass diese die Uploads ihrer Nutzer dahingehend überwachen, ob dadurch allfällige Urheberrechtsansprüche verletzt werden.

  • Rechteinhabern, allen voran Presseverlagen, soll eine neue Möglichkeit eingeräumt werden, die Verbreitung ihrer Nachrichtenartikel für 20 Jahre strikt zu kontrollieren und hierfür extra Geld von Online-Unternehmen zu verlangen. Hierdurch wird nicht nur die Meinungsfreiheit im Internet behindert, sondern auch der seit dem Entstehen des Internets bestehende Grundsatz der freien Verlinkung im Internet untergraben.

  • Die Kommission hat es versäumt, die vom EU-Parlament letztes Jahr im Sinne des Verbraucherschutzes vorgeschlagene Vereinheitlichung der so genannten „Panoramafreiheit“ in ihrem Vorschlag aufzunehmen, was bedeutet, dass das Posten von Fotos von öffentlichen Gebäuden weiterhin ein Problemfall bleibt.

Aus Sicht der ISPA bieten die Vorschläge der EU Kommission keineswegs zukunftsweisende Ansätze, die den europäischen digitalen Binnenmarkt in dessen Entwicklung unterstützen oder die europäische Internetwirtschaft im globalen Wettbewerb fördern. Vielmehr würden sie den „verzweifelten Versuch“ darstellen, bestehende traditionelle Geschäftsmodelle auf Kosten der Verbraucher, der Internetwirtschaft und letztlich auch der Wettbewerbschancen Europas im digitalen Bereich zu schützen.

Es liege nun am EU-Parlament, den Vorschlag der Kommission anzupassen und das Urheberrecht in Europa „internetfit“ zu machen, heißt es von Seiten der ISPA abschließend.

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