Kartellrecht: EU-Kommission vereinfacht Kronzeugenanträge
14. Dezember 2012
Das Kronzeugenregelungsmodell wurde im Jahr 2006 verabschiedet. Es soll Unternehmen das gleichzeitige Einbringen von Kronzeugenanträgen bei verschiedenen nationalen Behörden erleichtern.
Mit der nun vorgelegten Überarbeitung des Modells wurden einige Änderungen eingeführt. Die wichtigsten aktuellen Änderungen sind:
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Alle Kronzeugen, deren Fall mehr als drei Mitgliedsstaaten betrifft und die sich an die Kommission wenden, können zukünftig eine Zusammenfassung des Antrages („summary liniency application“) bei den nationalen Wettbewerbsbehörden einreichen. Bisher war dies nur dem ersten Kronzeugen erlaubt.
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Für die Zusammenfassung des Antrages hat das ECN ein Standard-Formular entwickelt (s. Kasten).
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Das ECN hat eine schließlich auch ein Informationsblatt veröffentlicht, das auflistet, welche nationalen Wettbewerbsbehörden am Kronzeugenprogramm teilnehmen und in welchen Sprachen sie die Zusammenfassung akzeptieren (s. Kasten).
Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde BWB hat angekündigt, auf Basis der genannten Änderungen und auf Basis des neuen österreichischen Kartellgesetzes, das am 1.3.2013 in Kraft treten wird, das Handbuch zur Kronzeugenregelung für österreichische Fälle zu überarbeiten.
Weblinks
(Quelle: BWB/ EU-Kommission/ KP)
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