Kartellrecht: Brüssel für Stärkung der nationalen Wettbewerbsbehörden
21. Juli 2014
Mit dem Inkrafttreten der Kartellrechtsverordnung (EG) Nr. 1/2003 vor rund zehn Jahren hat sich der Kartellrechtsvollzug in Europa erheblich gewandelt. Den nationalen Wettbewerbsbehörden und Gerichten wurde eine zentrale Rolle bei der Anwendung der EU-Vorschriften auf wettbewerbswidrige Verhaltensweisen von Unternehmen und die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung eingeräumt.
Seit Inkrafttreten der Verordnung 2004 haben Kommission und nationale Wettbewerbsbehörden rund 800 Kartellrechtsentscheidungen erlassen. Auf der Grundlage der bisherigen Durchführungspraxis möchte die Kommission nun die Stellung der nationalen Wettbewerbsbehörden weiter ausbauen.
In einer aktuellen Mitteilung („Zehn Jahre Kartellrechtsdurchsetzung auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 – Ergebnisse und Ausblick“) hat die Kommission Bereiche aufgezeigt, in denen nach ihrer Auffassung Handlungsbedarf und Verbesserungsmöglichkeiten bestehen:
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Die Unabhängigkeit der nationalen Wettbewerbsbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sollte besser abgesichert und es sollte für eine ausreichende Ressourcenausstattung gesorgt werden.
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Die Wettbewerbsbehörden sollten mit umfassenden wirksamen Ermittlungs- und Entscheidungsbefugnissen ausgestattet werden.
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In allen Mitgliedstaaten sollte auf wirksame und angemessene Geldbußen sowie gut konzipierte Kronzeugenregelungen zurückgegriffen werden können; ferner sollten Maßnahmen ergriffen werden, mit denen vermieden wird, dass Unternehmen auf den Antrag auf Kronzeugenbehandlung verzichten.
Zur Mitteilung gibt es zwei begleitende Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen:
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Eine auf konkrete Fakten gestützte Bilanz der Kartellrechtsdurchsetzung durch die Kommission und die nationalen Wettbewerbsbehörden in der Zeit von 2004 bis 2013 und
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eine Analyse der wesentlichen Aspekte der nationalen Rechtsdurchsetzung im Hinblick auf weitere Verbesserungsmöglichkeiten.
(Quelle: EU-Kommission)
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