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Brüssel macht Kartellverfahren transparenter

Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpaket zur Reform von Kartellverfahren vorgelegt.
Von Redaktion
18. Oktober 2011

Mit einem Maßnahmenpaket will die Europäische Kommission in Kartellverfahren die Zusammenarbeit zwischen den Parteien und die Mechanismen zur Wahrung ihrer Verfahrensrechte stärken. Die Parteien sollen dadurch eine klare Vorstellung davon bekommen, was sie in den verschiedenen Phasen einer kartellrechtlichen Untersuchung zu erwarten haben. Die Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Kommission soll erleichtert werden. Bestehen Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Verfahrensrechte der Parteien können letztere den Anhörungsbeauftragten für Wettbewerbsverfahren anrufen. Dessen Rolle soll gestärkt werden.

Größere Transparenz in Verfahren

Die Bekanntmachung über bewährte Vorgehensweisen sieht gegenüber einem 2010 vorgelegten früheren Entwurf eine Reihe von Neuerungen vor, die auf der Grundlage einer öffentlichen Konsultation und praktischer Erfahrungen erarbeitet wurden. Dazu einige Beispiele:

  • In der Mitteilung der Beschwerdepunkte werden die Parteien über die wichtigsten Parameter für die Verhängung einer eventuellen Geldbuße informiert.

  • Die Treffen zum Stand des Verfahrens werden auf Kartellsachen ausgeweitet, und unter bestimmten Umständen werden auch die Beschwerdeführer einbezogen.

  • Die Möglichkeiten von Beschwerdeführern oder Dritten, vor der Mitteilung der Beschwerdepunkte Zugang zu den „Hauptunterlagen“, wie etwa Wirtschaftsstudien, zu erhalten, werden verbessert.

  • Beschlüsse über die Abweisung von Beschwerden werden vollständig oder als Zusammenfassung veröffentlicht.

Mehr Kompetenzen für den Ombudsmann

Das Paket umfasst auch eine Revision des Mandats des Anhörungsbeauftragten, mit der dessen Rolle gestärkt und ausgeweitet wird. Der Anhörungsbeauftragte ist von den Dienststellen, die die Fälle bearbeiten, unabhängig und spielt bei Wettbewerbsverfahren im Hinblick auf die Wahrung der Verfahrensrechte eine wichtige Rolle. Durch das neue Mandat wird er insbesondere dazu ermächtigt, während der Untersuchungsphase von Kartellverfahren und bestimmten Fusionskontrollverfahren tätig zu werden.

Einige neue Aufgaben des Anhörungsbeauftragten in der Untersuchungsphase sind:

  • Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Vertraulichkeit der Mitteilungen zwischen den Unternehmen und ihren externen Rechtsberatern (Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant).

  • Tätigwerden, wenn ein Unternehmen der Auffassung ist, nicht über seine Stellung in dem betreffenden Verfahren informiert worden zu sein.

  • Ferner können die Parteien den Anhörungsbeauftragten anrufen, wenn sie ihrer Ansicht nach nicht zur Beantwortung von Fragen verpflichtet sein sollten, die sie dazu zwingen könnten, einen Verstoß einzuräumen.

  • Tätigwerden bei Meinungsverschiedenheiten über die Verlängerung von Fristen für die Antwort auf Auskunftsverlangen nach Artikel 18 Absatz 3 der Kartellrechtsverordnung 1/2003.

Kriterien für die Einreichung wirtschaftlichen Beweismaterials

Da die wirtschaftlichen Aspekte in komplexen Fällen zunehmend an Bedeutung gewinnen, fordert die Kommission häufig umfangreiche Wirtschaftsdaten an, und die Parteien machen vielfach auf komplexen Wirtschaftstheorien basierende Argumente geltend oder übermitteln empirische Analysen.

Um die Einreichung und Bewertung derartigen Beweismaterials zu vereinfachen, werden in den bewährten Vorgehensweisen die Kriterien dargelegt, die ökonomische und ökonometrische Analysen erfüllen sollten und es wird erklärt, wie sie behandelt werden.

Autoren

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Redaktion

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