Navigation
Seiteninhalt

Kartellrecht: BWB zu Kronzeugenverfahren

Der Generaldirektor der BWB, Theodor Thanner, berichtete in einem Vortrag über die Handhabung der kartellrechtlichen Kronzeugenregelung in Österreich.
Von Redaktion
27. Juni 2012

Seit 2005 hat die Bundeswettbewerbsbehörde BWB Geldbußen wegen Kartellen in der Höhe von über 86 Millionen Euro ausgesprochen. Den weitaus größten Anteil daran hatte das Aufzugs- und Fahrtreppenkartell aus dem Jahr 2008 mit 75,4 Millionen Euro. Derzeit laufen Verfahren gegen Installateure, Spediteure und Zuckerproduzenten.

Firmen, die sich in Kartellverfahren als Kronzeugen melden, können durch die Kooperation mit den Behörden ihre Strafgelder deutlich reduzieren oder sich ganz davon befreien.

Welche Voraussetzungen Unternehmen erfüllen müssen, um von der Kronzeugenregelung zu profitieren, war ein Thema eines Referats von BWB-Generaldirektor Theodor Thanner auf dem 4. Unternehmensjuristen Circle am 14. Juni in Stegersbach.

Die vier zentralen Voraussetzungen für ein Absehen vom Geldbußenantrag sind:

  • Keine Kenntnis von der Zuwiderhandlung

  • Einstellung der Zuwiderhandlung

  • Uneingeschränkte und zügige Kooperation mit der BWB

  • Keine Zwangausübung

Außerdem berichtete Thanner über die Überarbeitung des Handbuchs zur Kronzeugenregelung und die anstehende Novellierung der Kronzeugenregelung im Wettbewerbsgesetz.

Die vollständigen Unterlagen zum Referat können auf der Website der Bundeswettbewerbsbehörde eingesehen werden.

Weblink:

Die Kronzeugenregelung im Kartellrecht (PDF)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...