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BWB publiziert neues Handbuch zur Kronzeugenregelung im Kartellrecht

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat nach fünf Jahren Praxiserfahrung die Erstfassung des Handbuchs zur Kronzeugenregelung überarbeitet.
Von Redaktion
30. November 2011

Die BWB hat nach mehr als fünf Jahren Anwendungspraxis ihre Erfahrungen, die kartellgerichtliche und höchstgerichtliche Rechtsprechung und die europäischen Entwicklungen (Kronzeugenregelungsmodell des Europäischen Wettbewerbsnetzes) zum Anlass genommen, die Erstfassung des Handbuchs zur Kronzeugenregelung zu überarbeiten und präzisieren.
Die Kronzeugenregelung im österreichischen Kartellrecht hat sich für die BWB nach eigenen Angaben bewährt: Insgesamt 27 Anträge wurden demnach an die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) gestellt; davon sind neun Fälle vor der Europäischen Kommission anhängig oder von dieser entschieden worden. Vor der BWB wurden insgesamt 18 Anträge von Kronzeugen näher behandelt, davon…

  • acht rechtskräftig entschiedene oder noch kartellgerichtlich anhängige Fälle

  • drei Fälle, in denen das Ermittlungsverfahren der BWB noch anhängig ist sowie

  • sieben No Action Letter-Fälle, also Fälle, die z.B. verjährt sind.

Im Rahmen der Kronzeugenregelung kann die BWB die Geldbuße, die sie andernfalls gegen ein Kartellmitglied beantragen würde, als Gegenleistung für die Offenlegung von Informationen über das Kartell und für die Mitwirkung an den Ermittlungen entweder vollständig erlassen oder erheblich ermäßigen.

Die wichtigsten Neuerungen der Kronzeugenregelung

  • die Konkretisierung des Inhalts der Zusammenarbeitsverpflichtung und der Art der vom Kronzeugenunternehmen zu übermittelnden Informationen,

  • die Darlegung der Erwägungen der BWB bei der Beantragung der Geldbuße sowie der konkreten Reduktion in der jeweilig anzuwendenden Ermäßigungsbandbreite,

  • die Präzisierung des Verfahrensablaufs bei Ersuchen um Bußgelderlass und -reduktion und

  • die Einführung eines Marker-Systems in Netzwerkfällen, um den Verfahrensaufwand für ersuchende Unternehmen reduzieren. 

Das Handbuch zum Download:

Quelle: BWB

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