Insiderrecht: FMA weitet Vertraulichkeitsbereiche aus
01. Februar 2012
Mit dem heutigen Datum, 1. Februar 2012, hat die FMA in die Emittenten-Compliance-Verordnung (ECV 2007) den Begriff „compliance-relevante Information“ eingeführt.
Damit werden neben den bisher schon geregelten Insider-Informationen auch sonstige Informationen erfasst, „die vertraulich und kurssensibel“ sind. Entsprechend werden die Vorschriften über den Umgang mit und die Weitergabe von Insider-Informationen nun auf compliance-relevante Informationen ausgedehnt.
Die Änderungen im Vergleich
Definitionen
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Bei einer Insider-Information handelt es sich um eine vertrauliche Information über Emittenten von Finanzinstrumenten oder Finanzinstrumente, deren Bekanntwerden den Kurs dieser Finanzinstrumente erheblich beeinflussen könnte, weil sie ein verständiger Anleger wahrscheinlich als Teil der Grundlage seiner Anlageentscheidung nutzen würde.
(Quelle: Österreichische Bankwissenschaftliche Gesellschaft - BWG)
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Nach Ansicht der FMA sind unter „Compliance-relevanten Informationen“ neben Insider-Informationen auch sonstige Informationen zu verstehen, die vertraulich und kurssensibel sind; d.h. Informationen, deren Bekanntwerden zwar nicht unbedingt geeignet ist, den Kurs der Finanzinstrumente des Unternehmens erheblich zu beeinflussen, die aber dennoch eine gewisse Kursrelevanz besitzen.
(Quelle: Aktienforum)
(LexisNexis Rechtsredaktion/ kp)
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