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Insiderrecht: FMA weitet Vertraulichkeitsbereiche aus

Die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat den Geltungsbereich der Emittenten-Compliance-Verordnung 2007 ausgeweitet. Statt für „Insider-Informationen“ gelten die Vorschriften nun für die breiter gefassten „compliance-relevanten Informationen“.
Von Redaktion
01. Februar 2012

Mit dem heutigen Datum, 1. Februar 2012, hat die FMA in die Emittenten-Compliance-Verordnung (ECV 2007) den Begriff „compliance-relevante Information“ eingeführt.

Damit werden neben den bisher schon geregelten Insider-Informationen auch sonstige Informationen erfasst, „die vertraulich und kurssensibel“ sind. Entsprechend werden die Vorschriften über den Umgang mit und die Weitergabe von Insider-Informationen nun auf compliance-relevante Informationen ausgedehnt.

Definitionen

  • Bei einer Insider-Information handelt es sich um eine vertrauliche Information über Emittenten von Finanzinstrumenten oder Finanzinstrumente, deren Bekanntwerden den Kurs dieser Finanzinstrumente erheblich beeinflussen könnte, weil sie ein verständiger Anleger wahrscheinlich als Teil der Grundlage seiner Anlageentscheidung nutzen würde.
    (Quelle: Österreichische Bankwissenschaftliche Gesellschaft - BWG

  • Nach Ansicht der FMA sind unter „Compliance-relevanten Informationen“ neben Insider-Informationen auch sonstige Informationen zu verstehen, die vertraulich und kurssensibel sind; d.h. Informationen, deren Bekanntwerden zwar nicht unbedingt geeignet ist, den Kurs der Finanzinstrumente des Unternehmens erheblich zu beeinflussen, die aber dennoch eine gewisse Kursrelevanz besitzen.
    (Quelle: Aktienforum)

(LexisNexis Rechtsredaktion/ kp)

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