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EMIR und die Realwirtschaft

Die EMIR-Verordnung unterstellt zum ersten Mal auch Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, die Derivate verwenden, direkt der Finanzmarktregulierung. Der Artikel fasst zusammen, was diese Unternehmen nun tun müssen, um die Anforderungen der Verordnung zu erfüllen. Die Verpflichtungen beginnen mit der Prüfung, ob überhaupt Derivate zum Einsatz kommen und reichen bis hin zu teilweise aufwändigen Maßnahmen, um den Meldepflichten gerecht zu werden.
Von Dr. Robert Eichler , Loredana Bucur
02. Dezember 2013 / Erschienen in Compliance Praxis 4/2013, S. 36
Mit der EMIR-Verordnung,1 die am 16. August 2012 in Kraft getreten ist, sind erstmals auch Unternehmen außerhalb des Finanzsektors von der Finanzmarktregulierung direkt betroffen. Im Folgenden werden die wesentlichen Verpflichtungen für Unternehmen der Realwirtschaft dargestellt. Als Unternehmen der Realwirtschaft qualifizieren unter der EMIR-VO sogenannte nichtfinanzielle Gegenparteien (Non-Financial Counterparties – NFCs). Das sind Unternehmen, die in der Europäischen Union niedergelassen s...

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