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Illegale Preisabsprachen: Brüssel bestraft Hersteller von Stahl-Strahlmitteln

Über 30 Mio. Euro an Geldbußen hat die EU-Kommission über vier Hersteller von Stahl-Strahlmitteln verhängt. Die Unternehmen hatten mehr als sechs Jahre lang ihre Preise abgestimmt.
Von Redaktion
04. April 2014

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Ervin, Winoa, Metalltechnik Schmidt und Eisenwerk Würth mehr als sechs Jahre lang an einem Kartell beteiligt waren, um ihre Preise für Stahl-Strahlmittel in Europa untereinander abzustimmen. Die Wettbewerbshüter haben die Unternehmen deshalb mit Geldbußen von insgesamt 30,7 Mio. Euro belegt.

Stahl-Strahlmittel sind lose Stahlpartikel, die in der Stahl-, Automobil- und Metallindustrie sowie in der petrochemischen Industrie für die Reinigung oder Verfestigung von Metalloberflächen eingesetzt werden. Darüber hinaus werden sie genutzt, um harten Stein wie Granit und Marmor zu schneiden.

Ervin wurde die Geldbuße nach der Kronzeugenregelung erlassen, weil das Unternehmen die Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. Da alle vier Unternehmen dem Vergleichsverfahrens zustimmten, wurden ihre Geldbußen um zehn Prozent ermäßigt.

Insgesamt mehr als sechs Jahre sprachen die Kartellmitglieder vom Herbst 2003 bis zu den unangekündigten Nachprüfungen der Kommission im Juni 2010 auf bilateraler oder multilateraler Ebene wichtige Preiskomponenten ihrer Verkäufe im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ab.

Die Preise für Metallschrott, den wichtigsten Rohstoff für die Herstellung von Stahl-Strahlmitteln, unterliegen starken Schwankungen und unterscheiden sich in den einzelnen EWR-Ländern beträchtlich. Um solche Schwankungen auszugleichen, legten die Kartellmitglieder anhand einer gemeinsamen Formel einen Aufschlag fest, den sie als Schrottaufschlag oder Schrottkostenabweichung bezeichneten. Als die Energiepreise 2008 in die Höhe schnellten, führten alle Kartellmitglieder gleichzeitig einen Energieaufschlag ein.

Zudem vereinbarten sie, keinen Preiswettbewerb um einzelne Kunden zu führen.

Im Rahmen dieser Untersuchung hat die Kommission auch ein Verfahren gegen Pometon S.p.A. eingeleitet, das als reguläres Kartellverfahren (ohne Vergleich) fortgesetzt wird.

Insgesamt wurden folgende Geldbußen (in Euro) verhängt:

  • Ervin (USA-VK): Geldbuße nach der Kronzeugenregelung erlassen

  • Winoa (Frankreich): 27.565.000

  • Metalltechnik Schmidt (Deutschland): 2.079.000

  • Eisenwerk Würth (Deutschland): 1.063.000

(Quelle: EU-Kommission)

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