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Vertikale Preisabsprachen: HP muss 640.000 Euro Strafe zahlen

Das Kartellgericht hat gegen HP eine Geldbuße in Höhe von 640.000 Euro verhängt. Der PC- und Druckerhersteller hatte mit österreichischen Wiederverkäufern vertikale Verkaufspreisabstimmungen vorgenommen.
Von Redaktion
11. März 2016

Nach Angaben der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) betrafen die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen vertikale Abstimmungsmaßnahmen – teilweise im Zusammenhang mit Preisbeschränkungen in einem Absatzkanal – im Bereich von Elektronikprodukten wie Druckern, Multifunktionsgeräten und Notebooks mit österreichischen Wiederverkäufern. Die Zuwiderhandlungen fanden im Zeitraum von Juli 2009 bis Mai 2014 statt.

Mildere Strafe dank Kooperation

Das Kartellgericht hat daher mit Entscheidung vom 1. 12. 2015 (zu 29 Kt 34/15) rechtskräftig eine Geldbuße in Höhe von 640.000 Euro gegen die Hewlett-Packard GesmbH verhängt. Bei der Berechnung der Geldbuße wirkte sich laut BWB unter anderem mildernd aus, dass das Unternehmen bei der Aufklärung des Sachverhalts vollumfänglich kooperierte und damit den prozessualen Aufwand der Behörde erheblich reduziert hat.

Ferner war bei der Berechnung der Geldbuße von Bedeutung, dass HP einem erheblichen Druck von Handelsunternehmen ausgesetzt war.

Weblink

Die Entscheidung ist in der Ediktsdateiabrufbar.

(Quelle: BWB)

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