Vertikale Preisabsprachen: HP muss 640.000 Euro Strafe zahlen
11. März 2016
Nach Angaben der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) betrafen die wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen vertikale Abstimmungsmaßnahmen – teilweise im Zusammenhang mit Preisbeschränkungen in einem Absatzkanal – im Bereich von Elektronikprodukten wie Druckern, Multifunktionsgeräten und Notebooks mit österreichischen Wiederverkäufern. Die Zuwiderhandlungen fanden im Zeitraum von Juli 2009 bis Mai 2014 statt.
Mildere Strafe dank Kooperation
Das Kartellgericht hat daher mit Entscheidung vom 1. 12. 2015 (zu 29 Kt 34/15) rechtskräftig eine Geldbuße in Höhe von 640.000 Euro gegen die Hewlett-Packard GesmbH verhängt. Bei der Berechnung der Geldbuße wirkte sich laut BWB unter anderem mildernd aus, dass das Unternehmen bei der Aufklärung des Sachverhalts vollumfänglich kooperierte und damit den prozessualen Aufwand der Behörde erheblich reduziert hat.
Ferner war bei der Berechnung der Geldbuße von Bedeutung, dass HP einem erheblichen Druck von Handelsunternehmen ausgesetzt war.
Weblink
Die Entscheidung ist in der Ediktsdateiabrufbar.
(Quelle: BWB)
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