Preisabsprachen: Geldbuße gegen De`Longhi-Kenwood verhängt
22. Februar 2017
De`Longhi-Kenwood hat laut Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Mindestpreise festgesetzt, die den Zweck verfolgten, ein Mindestverkaufspreisniveau bei den Händlern zu erreichen. Weiter wurden Absprachen mit Händlern über Beschränkungen des grenzüberschreitenden Handels sowie über ein generelles Internetverkaufsverbot getroffen. Zu den Zuwiderhandlungen kam es von Jänner 2006 bis September 2015.
Die Einhaltung der Mindestpreise wurde von Mitarbeitern des Unternehmens überwacht. Sie beobachteten die Preisentwicklung mehrmals wöchentlich und intervenierten bei Unterschreiten des vereinbarten Mindestpreises beim Händler per Telefon oder E-Mail, um rasch die Preisangleichung mit den anderen Händlern zu erreichen.
Zur Absicherung dieses als „europäisches Minimum-Preis-System“ bezeichneten Preiskartells wurden verschiedene Methoden angewendet. So wurde teilweise den Händlern ein Verbot auferlegt, auf Preissuchmaschinen aufrufbar zu sein, teilweise wurden die Händler nicht mehr beliefert, solange die Preisvereinbarungen nicht eingehalten wurden, teilweise wurde angedroht, dass die von De`Longhi-Kenwood zugesagte Werbekostenbeteiligung nicht mehr bezahlt werde.
Um die Preisstabilität auch außerhalb der österreichischen Grenzen zu erreichen, kam es vor, dass Mitarbeiter von Schwesterunternehmen in Nachbarländern kontaktiert wurden, um Händler zur Preisdisziplin zu bewegen. Die Entscheidung des Kartellgerichtes ist rechtskräftig.
Im Bereich Online-Handel wurden bislang elf Entscheidungen gegen Unternehmen getroffen. Dabei wurden in Summe 7.724.000 Euro an Geldbußen verhängt (vgl. Geldbußentabelle).
(Quelle: BWB)
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