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Kartellrecht: Swisspor büßt wegen Preisabsprachen

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat erneut gegen einen Dämmstoffhersteller eine Kartellbuße verhängt: Swisspor muss 290.000 Euro Strafe wegen Preisabsprachen zahlen.
Von Redaktion
22. Mai 2014

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat nach erfolgreichen Verfahren (29 Kt 15/14) in den Jahren 2012 und 2013 kürzlich neuerlich gegen ein Unternehmen der Dämmstoffbranche, den Hersteller Swisspor, eine Geldbuße von 290.000 Euro durch das Kartellgericht erwirkt.

Somit hat sich in der Branche die Summe der verhängten Geldbußen auf 1,425 Mio. Euro erhöht. Die Swisspor hat mit der BWB zusammengearbeitet (u.a. eine freiwillige Nachschau zugelassen) und das kartellrechtswidrige Verhalten anerkannt.

Die Swisspor war in den Jahren 2006 bis 2011 an einem Kartellverstoß im Vertrieb von Dämmstoffen beteiligt, der sowohl vertikale (Preisbindungen der zweiten Hand mit dem Handel) als auch horizontale Elemente (insbesondere durch die Versendung von Preislisten zwischen den Wettbewerbern) aufwies.

Die BWB hat im Jahr 2011 eine Hausdurchsuchung bei der Antragsgegnerin durchgeführt und dabei, insbesondere aber auch bei einer vom Unternehmen zugelassenen freiwilligen Nachschau, Beweismaterial gesichert. Mit der erwähnten Entscheidung ist das Gesamtverfahren jedoch noch nicht beendet, da weitere Unternehmen im Verdacht stehen an den beschriebenen Absprachen beteiligt gewesen zu sein.

(Quelle: BWB)

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