Glyphosat-Zulassung soll um nur 7 Jahre verlängert werden
14. April 2016
Die EU-Kommission sollte die Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat nicht wie ursprünglich vorgeschlagen um weitere fünfzehn Jahre verlängern, sondern lediglich für einen Zeitraum von sieben Jahren erneuern. Außerdem soll der Einsatz des Pflanzenschutzmittels auf den professionellen Einsatz beschränkt bleiben. Das forderte das EU-Parlament in einer am Mittwoch verabschiedeten, nicht bindenden Entschließung.
Die Abgeordneten verlangten darüber hinaus eine unabhängige Überprüfung und die Offenlegung aller wissenschaftlichen Erkenntnisse, die die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Bewertung des Herbizids genutzt hat.
Untersuchung gesundheitlicher Auswirkungen gefordert
Die Kommission sollte ihre Genehmigung auch vor dem Hintergrund der ausstehenden Einstufung von Glyphosat durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in einem separaten Gesetzesvorschlag neu bewerten und einen neuen Entwurf einer Durchführungsverordnung vorlegen, mit dem besser für die nachhaltige Verwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel Sorge getragen wird.
Außerdem soll die Kommission rasch eine unabhängige Untersuchung zur Giftigkeit von Glyphosat einleiten und dabei alle verfügbaren wissenschaftlichen Belege berücksichtigen, einschließlich der Hinweise auf krebserregende bzw. hormonelle Wirkungen des Spritzmittels.
Verfahren der „Austrocknung“ („Green burndown“) inakzeptabel
Die Abgeordneten verurteilten auch die Verwendung von Glyphosat zur „Austrocknung“, d.h. zur Abtötung der eigentlichen Nutzpflanze vor der Ernte, um den Reifeprozess der Pflanze zu beschleunigen und das Ernten zu erleichtern („Green burndown“). Diese Praxis führe unter anderem zu einer erhöhten Exposition des Menschen.
Weiterhin soll der Einsatz von Glyphosat in oder in der Nähe von öffentlichen Parks, öffentlichen Spielplätzen und öffentlichen Gärten nicht genehmigt werden, fordert das Parlament.
Die nächsten Schritte
Die nationalen Experten des ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (Sektion „Pflanzliche Arzneimittel“) werden über den Vorschlag im Mai mit qualifizierter Mehrheit abstimmen. Kommt keine solche Mehrheit für oder gegen den Entwurf zustande, liegt die Entscheidung bei der Kommission.
(Quelle: EU-Parlament)
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