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VKI prüft Sammelklage gegen Volkswagen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bietet österreichischen Käufern von Dieselfahrzeugen aus dem Volkswagenkonzern an, Schadenersatzansprüche gegen VW zu prüfen und sich gegebenenfalls an einer Sammelklage zu beteiligen.
Von Redaktion
28. September 2015

Volkswagen hat laut Medienberichten in Fahrzeugmodelle der Jahre 2009 bis 2015 eine Software zur Umgehung von Emissionskontrollsystemen eingebaut. Das Programm soll erkannt haben, ob das Auto auf einem Teststand läuft und den Motor so reguliert haben, dass die Grenzwerte eingehalten wurden. Im Normalbetrieb lagen die Werte jedoch bis zu 40 Mal höher als vorgegeben, so die Erkenntnisse der amerikanischen Umweltbehörde EPA.

VW hat die Manipulation bereits zugegeben. Der Vorstandsvorsitzende von Volkswagen, Martin Winterkorn, ist aufgrund der Affäre Mitte letzter Woche zurückgetreten. Der deutsche Verkehrsminister Dobrindt hat Manipulationen auch für Fahrzeuge in Europa eingeräumt. Es seien auch in Europa Fahrzeuge mit 1,6- und 2,0-Liter-Dieselmotoren betroffen.

Der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht davon aus, dass eine Werbung mit einer bestimmten Abgasleistung, die sich als falsch herausstellt, zum einen irreführend ist und zum anderen für kausale Schäden Schadenersatzansprüche auslöst.

In einer Aussendung listet der VKI die Schäden auf, die Käufer eines betroffenen Fahrzeuges der Firma VW unter Umständen erlitten haben könnten:

  • Zahlung eines höheren Kaufpreises für ein „umweltfreundliches“ Fahrzeug

  • Aufwendungen rund um mögliche Rückrufe und Umbauten der Fahrzeuge

  • Nachzahlung einer höheren NOVA (wenn die Finanz dem nachgeht)

Um Schadenersatzansprüche prüfen zu können, ruft der VKI VW-Kunden auf, an einer Umfrage teilzunehmen, in der Informationen zur Vorbereitung einer Sammelklage erhoben werden.

Der VKI will auch versuchen, mit amerikanischen Rechtsanwälten, die solche Sammelklagen betreiben, zusammenzuarbeiten.

Weblink

Online-Fragebogen VKI-Sammelaktion Dieselfahrzeuge

(Quelle: VKI)

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