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Grundstückskauf: Was heißt „kontaminiert“?

Wann darf ein Grundstück eigentlich als „kontaminationsfrei“ bezeichnet werden? In einem aktuellen Rechtsstreit hat sich der OGH mit dieser Frage befasst.
Von Redaktion
20. März 2014

Ein Bauträger kaufte von einem Privatverkäufer eine Liegenschaft von knapp 1.000 m², um darauf nach Abriss des Bestandsgebäudes eine Wohnanlage zu bauen. Mit der Vertragserrichtung hatte der Käufer einen Rechtsanwalt betraut. Auch die Kontaminierungsfreiheit der Liegenschaft und ein in der Liegenschaft vergrabener Öltank waren Themen der Vertragsverhandlungen. Was unter dem Begriff Kontaminierung jeweils zu verstehen sei, erörterten die Parteien allerdings nicht. Wie sich später herausstellte, divergierten die Auffassungen erheblich.

Der Käufer subsumierte unter dem Begriff Kontaminierung alles, was nicht natürlich gewachsen in Grund und Boden ist und dem Bauträger Mehrkosten verursacht. Also auch Bauschutt. Deshalb nahm er in den Bauträgerverträgen die Formulierung, dass der Verkäufer für Kontamination/Kontaminierung hafte, standardmäßig auf. Für den beklagten Verkäufer bedeutete der Begriff eine Verunreinigung mit Giftstoffen, Säuren oder radioaktiven Materialien, also Stoffen, die die Umwelt und die Gesundheit schädigen.

Während der Aushubarbeiten wurde festgestellt, dass Teile des Projektbereichs mit Bauresten, hauptsächlich bestehend aus Ziegelbruch, aufgeschüttet worden waren. Die Klägerin begehrte Schadenersatz für rund 40.000 Euro an Mehrkosten. Dem Kaufvertrag zufolge habe der Beklagte dafür einzustehen, dass die Liegenschaft frei von jeglichen Kontaminierungen sei.

Entscheidung

Nach mehreren Instanzen entschied der Oberste Gerichtshof zugunsten des beklagten Verkäufers. Die Richter stellten fest, dass sich der Begriff der Kontamination aus Sicht des redlichen Erklärungsempfängers im Allgemeinen lediglich auf gesundheits- oder umweltschädigende Verunreinigungen beziehe. Bauschutt sei daher nicht umfasst.

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Volltext des Urteils (OGH 22. 1. 2014, 3 Ob 200/13b)

(Quelle: ARD / KP)

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