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DSGVO-Umsetzung: Jourová erwartet keine EU-Klage gegen Österreich

Im Gespräch mit Abgeordneten des Nationalrats legte EU-Justizkommissarin Vera Jourová ihre Sicht auf verschiedene Fragen des Verbraucherschutzes wie Datenschutz, Verbandsklagen und Lebensmittelrecht dar. An ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wegen der nationalen Umsetzung der DSGVO glaubt Jourová nicht.
Von Redaktion
19. Juni 2018

Handlungsbedarf bei Abgasskandal

Bei der Verbesserung des europäischen Verbraucherschutzes setzt Vera Jourová vor allem auch auf Österreich. In einem Meinungsaustausch mit Abgeordneten des Nationalrats unterstrich die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, sie erwarte von der österreichischen Ratspräsidentschaft Fortschritte beim Abschluss des „New Deal for Consumers“, wobei sie insbesondere dringenden Handlungsbedarf im Lichte des Abgasskandals ortete. Jourová plädierte auch für ein Gentlemen's Agreement zwischen VW und den Geschädigten und meinte, die Verlängerung der Gewährleistungsfrist um weitere zwei Jahre sei bereits ein erster Erfolg der EU gewesen.

Gestaltung von Verbandsklagen liegt bei Mitgliedsstaaten

In Sachen Verbandsklagen sieht die EU-Kommissarin den Ball bei den Mitgliedstaaten. An eine Gestaltung durch die Union sei nicht gedacht, als gemeinsames Merkmal sollten die Klagen allerdings eine Durchsetzung durch repräsentative Stellen haben. Es dürfe jedenfalls nicht zu „mehr Business als Fairness“ kommen, bemerkte Jourová in Anspielung an amerikanische Verhältnisse. Anliegen der Kommissarin im Zusammenhang mit dem Konsumentenschutz ist ferner auch das Lebensmittelrecht. Hier gelte es zu vermeiden, dass Produkte ein und derselben Marke in unterschiedlicher Qualität auf den Markt gebracht werden.

Datenschutzbehörden keine „Sanktionsmaschinen“

Bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung habe Österreich den vorgegebenen Rahmen in einigen Bereichen überschritten, gab Jourová zu bedenken. Eine endgültige Beurteilung seitens der Kommission stehe noch aus. Sie glaube aber nicht, dass es zu einem Vertragsverletzungsverfahren kommen werde. Klar ist für die Kommissarin, dass es Defizite der EU im Informationsprozess gegeben hat. Die Betroffenen hätten sich konkrete Antworten zu konkreten Fragen erwartet, die Ratschläge der Union seien aber zu allgemein gewesen. Die Datenschutzbehörden sollten jedenfalls nicht als „Sanktionsmaschinen“ agieren, sondern vielmehr auf für alle verständliche Art informieren, betonte sie.

(Quelle: Parlamentskorrespondenz)

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