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Brüssel definiert Kriterien für Bio-Wein

Der Ständige Ausschuss für den ökologischen Landbau (SCOF) hat neue EU-Vorschriften für „ökologischen Wein“ vereinbart, die ab der Ernte 2012 gelten.
Von Redaktion
09. Februar 2012

Bisher gibt es keine Vorschriften für oder Definition von „ökologischem Wein“ in der EU. Nur Trauben können als „ökologisch/biologisch“ zertifiziert werden, und ausschließlich der Vermerk „Wein aus ökologischen/biologischen Trauben“ ist derzeit erlaubt. Die entsprechenden Vorschriften beziehen sich allerdings nicht auf das Weinbereitungsverfahren, d.h. das gesamte Verfahren von der Traube bis zum Wein.

Mit den neuen Vorschriften für die ökologische Weinbereitung wird eine technische Definition von ökologischem Wein eingeführt. In der Verordnung werden für ökologischen Wein genehmigte önologische Techniken und Stoffe bestimmt (siehe Kasten). Dazu gehört beispielweise der zulässige Höchstgehalt an Sulfit.

Bio-Weinbauern dürfen damit künftig den Begriff „ökologischer Wein“ auf ihren Etiketten verwenden. Die Etiketten müssen außerdem mit dem EU-Bio-Logo und der Codenummer der Zertifizierungsstelle versehen sein.

Von den neuen Vorschriften erhofft sich Brüssel einen höheren Wiedererkennungswert für Verbraucher. Aber nicht nur die Lage auf dem Binnenmarkt soll vereinfacht werden, sondern auch die Stellung von ökologischen Weinen aus der EU auf dem internationalen Markt. Viele der anderen Weinerzeugerländer wie Australien, Chile, Südafrika und die USA haben bereits Normen für ökologische Weine aufgestellt.

Zentrale Vorgaben für Bio-Wein

Mit den neuen Bestimmungen wird eine Untergruppe von önologischen Verfahren (Weinbereitungsverfahren) und Stoffen für ökologischen Wein festgelegt, die in der Verordnung (EG) Nr. 606/2009 über die gemeinsame Marktorganisation (GMO) für Wein bestimmt wurden. So werden beispielsweise weder Sorbinsäure noch die Schwefelung erlaubt sein, und der Sulfitgehalt in ökologischem Wein muss mindestens 30-50 mg/l unter dem in herkömmlichem Wein liegen (abhängig vom Restzuckergehalt). Neben diesen spezifischen Vorgaben gelten auch die allgemeinen Vorschriften für die Weinbereitung gemäß der Verordnung über die GMO für Wein. Zusätzlich zu diesen Weinbereitungsverfahren muss „ökologischer Wein“ natürlich außerdem aus ökologischen Trauben hergestellt werden – wie in der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 festgelegt

(PM, kp)

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