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EU-Liste für gefährliche chemische Stoffe

Über drei Millionen Meldungen zur Einstufung chemischer Stoffe gingen gemäß der neuen CLP-Verordnung bis Anfang Jänner bei der EU ein. Nun wird eine vereinheitlichte Liste erstellt. Neu auf den Markt gebrachte Chemikalien müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
Von Redaktion
05. Januar 2011

Unternehmen, die gefährliche Stoffe herstellen oder importieren, mussten diese bis zum 1. Dezember 2010 einstufen und bei der EU Chemikalien-Agentur (ECHA) bis zum 3. Januar 2011 melden. Die Einstufung ist entscheidend für die Feststellung, ob ein chemischer Stoff die Gesundheit und Umwelt gefährdet; nach ihr richtet sich auch, welche Informationen die Etiketten der Chemikalien tragen, die Arbeitnehmer und Verbraucher verwenden. Bei der ECHA sind fristgemäß über drei Millionen Meldungen eingegangen.

Die neuen Vorschriften sind in der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung) festgelegt, durch die das EU-Einstufungssystem an das Global Harmonisierte System der Vereinten Nationen angepasst wurde. Mit Hilfe dieser Daten kann die ECHA das erste europäische Verzeichnis gefährlicher Stoffe und harmonisierter Einstufungen erstellen.

Stoffe und Gemische müssen in besondere Gefahrenklassen und -kategorien eingestuft und mit den entsprechenden Gefahrenpiktogrammen, Signalwörtern, Gefahrenhinweisen und Sicherheitshinweisen gekennzeichnet werden. Ziel ist es, dass die Informationen über die von Stoffen ausgehenden Gefahren allen Betroffenen verfügbar gemacht werden. Auf der Grundlage der gemeldeten Daten wird die ECHA in den kommenden Monaten ein Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis veröffentlichen. Wurden für ein und denselben Stoff verschiedene Einstufungen gemeldet, so müssen sich die betroffenen Unternehmen auf einen Eintrag einigen.

Hersteller und Importeure, die nach Ablauf der Frist zum ersten Mal gefährliche Stoffe auf den Markt bringen, müssen der ECHA die Einstufung innerhalb eines Monats melden.

Hintergrund

Die Verordnung steht in Übereinstimmung mit dem Global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung (GHS) der Vereinten Nationen. Das Ziel des GHS ist es, die Systeme zur Einstufung von Chemikalien weltweit zusammenzuführen, was den Handel erleichtern und das Schutzniveau verbessern soll, insbesondere in Ländern, die bislang keine solchen Systeme verwendet haben.
Die Industrie ist dafür verantwortlich, die Einstufung aller Stoffe festzulegen. Allerdings werden die Behörden der Mitgliedstaaten und die ECHA für besonders schwere Gefahren – beispielweise bei krebserregenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen – alle verfügbaren Informationen prüfen und harmonisierte Einstufungen vorschlagen, die die Kommission dann durch Rechtsvorschriften verbindlich einführen wird.

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