UVP: Regierung plant Änderungen
02. Oktober 2018
„Vorsorge ist besser als Nachsorge“, unterstreicht Nachhaltigkeitsministerin Elisabeth Köstinger im Vorwort des aktuellen UVP-Berichts. Zum siebten Mal hat das Ministerium für Umweltagenden darin die legistische und praktische Entwicklung der UVP-Prüfungen dokumentiert, mit Fokus auf den Zeitraum von 2015 bis 2018.
Grundlage für das heimische UVP-Gesetz bzw. seine Novellierungen bilden eine entsprechende EU-Richtlinie sowie die EU-Verordnung „Belastete Gebiete (Luft)“ und die diesbezügliche Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). In der jüngsten Änderung der UVP-Richtlinie der Europäischen Union wurden u.a. neue Prüfbereiche (biologische Vielfalt, Flächenverbrauch, Klimawandel, Katastrophenrisiken) festgelegt und die leicht zugängliche, elektronische Veröffentlichung von Unterlagen verfügt.
Gesetzesnovelle geplant
Mit einer für heuer geplanten Gesetzesänderung (UVP-G-Novelle 2018) sollen die Bestimmungen der UVP-Änderungsrichtlinie ebenso umgesetzt werden wie Vorgaben des Regierungsprogramms. Darüber hinaus will man Anpassungen gemäß Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs vornehmen.
So sollen eine transparentere Gestaltung der Einzelfallprüfungen erfolgen und eine Zuständigkeitsregelung für Feststellungsverfahren bei Vorhaben, die Bundesländergrenzen überschreiten, geschaffen werden. Einzelfallprüfungen zur Identifizierung möglicher Umweltschäden werden bei jenen Vorhabenstypen angewandt, die nicht in jedem Fall erhebliche Umweltauswirkungen haben.
Weitere Neuregelungen zur UVP im Sinne der Verfahrenseffizienz schlägt die Regierung hinsichtlich der Beendigung von Ermittlungsverfahren und der Frist für Beweisanträge vor. Ein Standortanwalt soll künftig den öffentlichen Interessen mehr Gewicht verleihen, für Umweltorganisationen wird eine regelmäßige Überprüfung der für ihre Anerkennung nötigen Kriterien ins Auge gefasst.
(Quelle: Parlamentskorrespondenz)
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