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Luftverschmutzung durch LKW: EU-Kommission droht mit Geldstrafen

Die Europäische Kommission hat einen Verordnungsvorschlag zur Verschärfung der Abgasnormen bei Lastkraftwagen vorgelegt.
Von Redaktion
19. Juli 2018

Beim Kampf gegen die Luftverschmutzung in Europa schaltet die Europäische Kommission einen Gang höher. Zulässige CO2-Emissionen für neue schwere Fahrzeuge im motorisierten Gütertransport will sie stärker und vor allem unionsweit einheitlich beschränken, Verstöße mit Geldstrafen ahnden.

Mit Bedacht auf die EU-Klimaschutzziele strebt die Kommission eine Senkung der klimaschädlichen CO2-Abgase entsprechend bestehender Vorgaben für Personenkraftwagen an, sprich eine Emissionsreduktion von 30 Prozent bis 2030. Die konkreten Reduktionsziele sollen 2019 anhand von aktuellen Emissionsdaten schwerer Nutzfahrzeuge festgelegt werden.

„Super Credits“ für innovative Hersteller

Laut Verordnungsvorschlag der EU-Kommission müssen im Jahr 2025 die durchschnittlichen CO2-Emissionen neuer schwerer Nutzfahrzeuge um 15 Prozent niedriger sein als im Jahr 2019. Für 2030 ist ein im Moment noch unverbindliches („indikatives“) Ziel von mindestens minus 30 Prozent vorgesehen, um gerade in Europas Städten die Luftqualität zu heben. Ein Review der Vorgaben im Jahr 2022 soll zeigen, inwieweit die Zielsetzungen nachzuschärfen sind. Auch über eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf Busse wird nachgedacht, landwirtschaftliche Maschinen oder besondere Nutzfahrzeuge wie Müllautos will man aber nicht einbeziehen. Als Anreizsystem für emissionsarme Fahrzeuge schlägt Brüssel sogenannte „super credits“ vor, durch die jene Hersteller belohnt werden, die mehr in innovative Technologien investieren. Die Markteinführung von Fahrzeugen mit keinen oder geringen CO2-Emissionen hofft man damit zu beschleunigen.

Finanzielle Sanktionen

Gegen Emissionsüberschreitungen will die Kommission mit finanziellen Sanktionen vorgehen: bei Nichteinhaltung der Emissionsgrenzen sollen Abgaben in der Höhe von 6.800 € je Gramm pro Tonnenkilometer (g/tkm) Emissionsüberschreitung schlagend werden, was dem Entwurf zufolge die Grenzkosten der Technologien zur CO2-Emissionssenkung widerspiegelt. Berechnet an einer durchschnittlichen Nutzlast von 12 Tonnen entspreche dies 570 € je g/km, heißt es seitens der Kommission.

Neben dem „super-credit“-Anreizsystem und Strafgeldern, die auf eine Durchsetzung der Regelung abzielen, enthält der Kommissionsvorschlag auch eine Bestimmung für Kraftstoffverbrauchsmessgeräte zwecks Monitoring des realen Kraftstoffaufwands. Debattiert werden auf EU-Ebene zudem eine aerodynamischere Gestaltung von Lastkraftwagen sowie ein umfassender Aktionsplan für Batterien im Sinne eines nachhaltigen Wettbewerbs.

(Quelle: Parlementskorrespondenz)

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