Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung: Auch Türkei unter Risiko-Staaten
24. November 2011
Mit 31. Dezember 2011 tritt die Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung (GTV) der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in Kraft.
Durch diese Verordnung werden weitere Fälle eines erhöhten Risikos der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung (iSv § 40b Abs 1 BWG und § 98d Abs 1 VAG) festgelegt, in denen verstärkte Sorgfalts- und Überwachungspflichten anzuwenden sind.
Ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung liegt vor, wenn
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der Treugeber oder der wirtschaftliche Eigentümer seinen Wohnsitz oder Sitz in einem dieser Staaten hat oder |
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die Transaktion über ein Konto abgewickelt wird, das bei einem Kreditinstitut in einem dieser Staaten eingerichtet ist. |
Staaten, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht, sind
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Iran, |
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| 2. |
Korea, |
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Bolivien, |
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Kuba, |
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Äthiopien, |
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Kenia, |
| 7. |
Myanmar, |
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Nigeria, |
| 9. |
São Tomé und Príncipe, |
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Sri Lanka, |
| 11. |
Syrien und |
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Türkei. |
(LexisNexis Rechtsredaktion)
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