Geldwäsche-Blacklist: Kommissionsvorschlag zurückgewiesen
25. Mai 2017
Die EU-Parlamentarier haben die kurze schwarze Liste der Europäischen Kommission zu Geldwäsche-Hochrisikostaaten am 17. Mai 2017 mit großer Mehrheit als unzulänglich zurückgewiesen.
Schon einmal hat das Parlament heuer gegen eine ähnliche Liste der Kommission mit Ländern, die Defizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung haben sollen, sein Veto eingelegt.
In der Resolution heißt es, dass die EU einen unabhängigen, autonomen Prozess einrichten sollte, um zu beurteilen, ob Länder in Hinblick auf Finanzkriminalität eine Gefahr darstellen, anstatt auf das Verdikt eines externen Organs zu vertrauen. Gemeint ist damit die internationale Körperschaft FATF (Financial Action Task Force), auf deren Expertise die Kommission in der Regel baut.
Die Drittstaaten, die laut EU-Kommission strategische Defizite bei der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung haben, sind:
-
Afghanistan,
-
Bosnien und Herzegowina
-
Guyana
-
Irak
-
Laos
-
Syrien
-
Uganda
-
Vanuatu
-
Jemen
-
Iran
-
Nordkorea
Die Kommission hatte vorgeschlagen, die Liste dahingehend abzuändern, dass Guyana gestrichen und Äthiopien aufgenommen wird.
Hintergrund
Gemäß der EU-Geldwäscherichtlinie ist die Kommission für die Erstellung einer schwarzen Liste mit Hochrisikoländern verantwortlich. Natürliche und juristische Personen aus diesen Staaten sind mit schärferen Kontrollen als üblich konfrontiert, wenn sie in Europa Geschäfte machen wollen.
(Quelle: EU-Parlament)
Autoren

Redaktion
Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance Welt. Unser Ziel ist es Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu u...