Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
02. April 2012
Mit 31. 12. 2011 ist die Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung (GTV) der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in Kraft getreten, mit der den Banken und Versicherungen verstärkte Sorgfalts- und Überwachungspflichten bei bestimmten Geschäften auferlegt wurden (vgl Compliance News vom 24. 11. 2011; siehe dazu auch § 40b BWG und § 98d VAG).
Diese verstärkten Prüfpflichten betreffen nunmehr auch Geschäftskontakte mit folgenden Staaten:
|
---|
Weiterführende Hinweise:
Als Staaten, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht, galten gem der GTV schon bisher:
-
Iran,
-
Korea,
-
Bolivien,
-
Kuba,
-
Äthiopien,
-
Kenia,
-
Myanmar,
-
Nigeria,
-
São Tomé und Príncipe,
-
Sri Lanka,
-
Syrien und
-
Türkei.
Für Details siehe folgende Links auf die Bundesgesetzblätter:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_II_110/BGBLA_2012_II_110.pdf
http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2011_II_377/BGBLA_2011_II_377.pdf
(LexisNexis Rechtsredaktion)
Autoren

Redaktion
Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance Welt. Unser Ziel ist es Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu u...