Navigation
Seiteninhalt

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Mit 31. 3. 2012 wurde die Liste der Staaten erweitert, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht.
Von Redaktion
02. April 2012

Mit 31. 12. 2011 ist die Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiko-Verordnung (GTV) der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in Kraft getreten, mit der den Banken und Versicherungen  verstärkte Sorgfalts- und Überwachungspflichten bei bestimmten Geschäften auferlegt wurden  (vgl Compliance News vom 24. 11. 2011; siehe dazu auch § 40b BWG und § 98d VAG).

Diese verstärkten Prüfpflichten betreffen nunmehr auch Geschäftskontakte mit folgenden Staaten:  

  • Ghana,

  • Indonesien,

  • Pakistan,

  • Tansania und

  • Thailand.

Weiterführende  Hinweise:

Als Staaten, in denen jedenfalls ein erhöhtes Risiko der Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung besteht, galten gem der GTV schon bisher:

  1. Iran, 

  2.  Korea, 

  3.  Bolivien, 

  4.  Kuba, 

  5.  Äthiopien,

  6. Kenia,

  7. Myanmar,

  8. Nigeria,

  9. São Tomé und Príncipe,

  10. Sri Lanka,

  11.  Syrien und

  12. Türkei.

Für Details siehe folgende Links auf die Bundesgesetzblätter:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_II_110/BGBLA_2012_II_110.pdf

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2011_II_377/BGBLA_2011_II_377.pdf

(LexisNexis Rechtsredaktion)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...