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GRECO: Antikorruptions-Empfehlungen für Österreich

In ihrem 3. Evaluierungsbericht gibt die Antikorruptionsgruppe des Europarats, GRECO, Österreich Empfehlungen in den Bereichen Strafrecht und Parteienfinanzierung.
Von Redaktion
17. Januar 2012

Ein durchmischtes Zeugnis stellt GRECO in ihrer 3. Evaluierungsrunde den geprüften Bereichen Strafbestimmungen und Parteienfinanzierung in Österreich aus. Insgesamt erhielt Österreich 21 Empfehlungen, wovon 10 das Strafrecht und 11 die Parteienfinanzierung betreffen.

Empfehlungen im Bereich Strafrecht

Für den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums, das Strafrecht, wurde lobend anerkannt, dass Österreich bereits eine Palette an Strafbestimmungen aufzuweisen hat, die viele der vorgegebenen Standards widerspiegelt; positiv hervorgehoben werden außerdem die Strafverschärfungen durch das Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009.

Als wenig praxisgerecht kritisiert GRECO jedoch vor allem die relativ enge Regelung betreffend Abgeordnetenbestechung – also die Frage, ob die Korruptionsbestimmungen auch für Abgeordnete gelten sollen.

Empfehlungen im Bereich Parteienfinanzierung

Im Zusammenhang mit der Parteienfinanzierung kritisiert GRECO unter anderem, dass es keine einheitlichen Regelungen von Bund und Ländern in Bezug auf Rechenschaftspflicht, Transparenz, Kontrolle und Sanktionen gebe. So solle insbesondere sichergestellt werden, dass die Rechenschaftsberichte der politischen Parteien wesentlich detaillierter als bisher Einnahmen und Ausgaben ausweisen und alle territorialen und sonstigen Untergliederungen der Parteien umfassen.

Weiters werde empfohlen, die Spendenregelungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene an europäische Standards heranzuführen. So wird ein Verbot von anonymen Spenden ebenso angeregt wie die Notwendigkeit genaue Aufzeichnungen über Spenden zu führen, die auch der Öffentlichkeit gegenüber offenzulegen seien. Auch müsse die Rolle des Rechnungshofes bei der Anzeige von Korruptionsfällen verbessert werden.

GRECO

GRECO ist die Staatengruppe des Europarats gegen Korruption, die 1999 eingerichtet wurde und derzeit 49 Mitgliedstaaten umfasst (48 europäische Staaten und die USA). Ziel GRECOs ist die Evaluierung der Bemühungen der Mitgliedstaaten im Kampf gegen die Korruption, wobei diese Evaluierungen in thematisch gegliederten Evaluierungsrunden stattfinden. Die Evaluierungen finden in Form sogenannter Peer Evaluations statt, bei denen jeweils von den Mitgliedstaaten nominierte ExpertInnen aus grundsätzlich zwei Mitgliedsländern (unterstützt vom GRECO-Sekretariat) ein drittes Mitgliedsland prüfen. Österreich ist seit 2006 Mitglied von GRECO. Im Rahmen der dritten sogenannten Evaluierungsrunde wurde die Republik im Verlauf des Jahres 2011 in den Bereichen Strafbestimmungen und Parteienfinanzierung geprüft.

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Redaktion

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