Fusionskontrolle: Canon darf Softwarefirma I.R.I.S. übernehmen
19. Februar 2013
Zunächst bat die belgische Wettbewerbsbehörde die Brüsseler Wettbewerbshüter um Überprüfung dieses Geschäfts. Ihr schlossen sich später auch die nationalen Wettbewerbsbehörden von Frankreich, Irland, Italien, Österreich, Portugal und Schweden an. Die EU-Kommission kam zu der Erkenntnis, dass das Unternehmen auch nach dem Zusammenschluss im Wettbewerb mit einer Reihe anderer starker Konkurrenten auf den einschlägigen Märkten der Software für elektronische Bürogeräte und zur Datenerfassung verwendeter Software stehen würde.
Die Kommission prüfte vor allem die Auswirkungen der Übernahme auf Märkte für verschiedene Arten tragbarer Dokumentenscanner, auf denen sowohl Canon als auch I.R.I.S tätig sind. Auch wenn die beiden Unternehmen in einigen Ländern wichtige Marktteilnehmer sind, kam die Kommission bei ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass sich das Unternehmen nach dem Zusammenschluss sowohl im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) als auch in den einzelnen Mitgliedstaaten weiterhin einer beträchtlichen Konkurrenz gegenübersieht.
Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben, das erst am 14. Januar 2013 bei der Kommission angemeldet worden war, keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.
(Quelle: EU-Kommission)
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