FMA veröffentlicht Rundschreiben zum WAG 2007
04. Mai 2011
Das Rundschreiben richtet sich insbesondere an Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen und erläutert Bestimmungen des WAG 2007 mit dem Ziel, dass Informationen und Marketingmitteilungen an Verbraucher nicht „irreführend“ erfolgen, eindeutig und redlich sind.
Transparenz bei Vorteilen und Risiken
Für Anleger wird besonderer Wert auf eine ausgewogene Darstellung der Vorteile und Risiken von Finanzinstrumenten und Wertpapierdienstleistungen gelegt. So bestimmt das Rundschreiben unter anderem, wie Informationen und Marketingmitteilungen zu gestalten sind, insbesondere wie Risikohinweise betreffend Finanzinstrumente und Wertpapierdienstleistungen zu erfolgen haben, wie Bruttowertentwicklungen und die Auswirkung von Kosten und Gebühren dargestellt werden müssen und wo Warnhinweise entsprechend sichtbar und verständlich platziert sein müssen.
Vollständige Information sicherstellen
„Dieses Rundschreiben ist einerseits ein weiterer Schritt um sicherzustellen, dass Anlegern nachhaltig vollständige, richtige und ausgewogene Informationen zur Verfügung gestellt werden, die ihnen helfen, auf informierter und ausreichend fundierter Basis eine Anlageentscheidung treffen zu können. Andererseits gibt es den beaufsichtigten Unternehmen Rechtssicherheit in der korrekten Erstellung von Informationen und Marketingmitteilungen bei Finanzinstrumenten und Wertpapierdienstleistungen“, wird FMA-Vorstand Dr. Kurt Pribil in einer Pressemeldung zitiert.
Sie finden dieses „Rundschreiben zu Informationen einschließlich Marketingmitteilungen gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007)“ auf der Website der FMA unter:
www.fma.gv.at/de/rechtliche-grundlagen/wohlverhaltensregeln-compliance/rundschreiben.html
Quelle: FMA Pressemitteilung
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