FMA publiziert Rundschreiben zu Geldwäschebekämpfung
19. März 2019
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 19. März 2019 ihr Rundschreiben „Interne Organisation zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ veröffentlicht. Mit diesem Rundschreiben soll die Governance der Unternehmen betreffend die Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung weiter gestärkt werden.
Schwerpunkt auf internationalen Aktivitäten
Die Anforderungen beschränken sich dabei nicht auf Tätigkeiten in Österreich. Ein Schwerpunkt liegt auf den gruppenweiten Anforderungen für international tätige Unternehmen. Banken- und Finanzinstitutsgruppen, die von Österreich aus internationales Geschäft betreiben, sind verpflichtet, Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gruppenweit zu messen und zu steuern. Sie sind dafür verantwortlich, dass in der gesamten Gruppe und damit auch ihren ausländischen Geschäftseinheiten wirkungsvolle Strategien und Kontrollen umgesetzt sind, die mit den in Österreich herrschenden Standards vergleichbar sind.
Die FMA überprüft schon seit einigen Jahren nicht nur die Vorkehrungen in den österreichischen Mutterinstituten, sondern auch vor Ort in den internationalen Geschäftseinheiten.
Infos zur Funktion des Geldwäschebeauftragten
Wichtiger Teil der Governance ist die Funktion des Geldwäschereibeauftragten. Als interner und externer Ansprechpartner hat er eine zentrale Rolle bei der praktischen Umsetzung der Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Funktion ist so einzurichten, dass sie direkt der Geschäftsleitung gegenüber verantwortlich ist. Als Inhaber einer Schlüsselfunktion muss der Geldwäschereibeauftragte fachlich qualifiziert und persönlich zuverlässig sein.
Das Rundschreiben enthält zudem detaillierte Ausführungen darüber, inwieweit die Funktion des Geldwäschereibeauftragten, bzw. die Aufgaben zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ausgelagert werden können und was dabei rechtlich zu beachten ist.
Rechtssicherheit in der Praxis als Ziel
Das Rundschreiben richtet sich an alle Finanzmarktteilnehmer, die dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) und der Aufsicht durch die FMA unterliegen. Es ergänzt das im Dezember 2018 veröffentlichte Rundschreiben, in dem die FMA Details zur praktischen Umsetzung der Sorgfaltspflichten nach dem FM-GWG dargelegt hat. Für die Unternehmen sollen diese konkreten regulatorischen und aufsichtlichen Vorgaben zusätzliche Rechtssicherheit in der Praxis bringen.
(Quelle: FMA)
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