Navigation
Seiteninhalt

Europarat: Strengere Regeln für Parlamentarische Versammlung

Nach Korruptionsvorwürfen musste der frühere Präsident der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PVER) zurücktreten. Nun will sich das Gremium schärfere Verhaltensregeln auferlegen.
Von Redaktion
12. Oktober 2017

Am 4. September 2017 wurden Rechercheergebnisse der NGO „Organized Crime and Corruption Reporting Project“ (OCCRP) bekannt, wonach amtierende und frühere Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PVER oder Englisch PACE) Zahlungen erhalten haben sollen, um das Image von Aserbaidschan im Ausland aufzupolieren. Am 6. Oktober ist PVER-Präsident Pedro Agramunt wegen der Vorwürfe von seinem Amt zurückgetreten.

Weiter gab es Vorwürfe gegen Politiker aus Belgien, Deutschland, Italien und Slowenien. Sie sollen sich bestechen haben lassen, während Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Frankreich, Ungarn, Russland, Schweiz und Großbritannien ebenfalls versucht haben sollen, ihr Ansehen durch Einflussnahme auf den Europarat reinzuwaschen.

Derzeit geht eine unabhängige externe Untersuchungskommission (IBAC-COE/GIAC-COE) den Vorwürfen nach. Das Mandat der Kommission läuft bis zum 31. Dezember 2017.

Ein neuer Verhaltenskodex für die PVER-Mitglieder

In der laufenden Sitzungswoche (9.-13. Oktober 2017) stimmt die PVER nun über eine Reform der Verhaltensregeln für ihre Versammlungsmitglieder ab.

Der Leiter der deutschen PVER-Delegation, Axel E. Fischer, spricht sich für ein Nachschärfen der Bestimmungen aus: „Den bestehenden Richtlinien mangelt es an Klarheit, Sanktionsbewehrung und Durchsetzbarkeit. Die aktuellen Korruptionsvorwürfe in der Versammlung sind schwerwiegend und, sollten sie sich bewahrheiten, geeignet, der Versammlung und dem Europarat nachhaltigen Schaden zuzufügen. Daher ist eine vorbehaltlose Aufklärung erforderlich“.

Gleichzeitig dürfe aber nicht der Eindruck von Vorverurteilungen entstehen. Alle Versammlungsmitglieder seien aufgefordert, mit der Untersuchungskommission zusammenzuarbeiten, betonte Fischer im Namen der deutschen Delegation.

Die deutsche Delegation spricht sich ferner dafür aus, dass das Mandat der Untersuchungskommission über den 31. Dezember 2017 hinaus verlängert werden sollte, sofern es weiteren Aufklärungsbedarf gibt.

(Quellen: TI Deutschland, Deutscher Bundestag)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...