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Neue Regeln für Parteispenden von Unternehmen

Das neue Parteiengesetz (PartG) bringt auch neue Regeln für Politikspenden von Unternehmen: Vordergründig sind diese lediglich ab einem jährlichen Gesamtbetrag ab 3.500 Euro pro Partei offenzulegen. Tatsächlich aber kommen unter Compliance-Gesichtspunkten Spenden an Parteien oder Politiker als Mittel der „politischen Landschaftspflege“ kaum mehr in Betracht.
Von Mag. Dr. iur. u. Mag. Dr. phil. Hubert Sickinger
30. August 2012 / Erschienen in Compliance Praxis 3/2012, S. 26
Nach dem bisherigen PartG existierten keine relevanten Regeln für Parteispenden von Unternehmen. Die „Rechenschaftspflicht“ der Parteien (Meldepflicht von Spenden über 7.260 Euro in einer strikt vertraulichen Liste an den Rechnungshofpräsidenten, Aufnahme in eine nur die Gesamtsumme bestimmter Spenderkategorien – darunter: im Firmenbuch eigetragene natürliche und juristische Personen – abbildende Spendenliste als Anlage zum Partei-Rechenschaftsbericht) war nicht als Einschränkung zu interpret...

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