Navigation
Seiteninhalt

Europäisches Parlament unterstützt Pläne für EU-Bankenaufsicht

Das Europäische Parlament befürwortet grundsätzlich eine bei der EZB angesiedelte einheitliche EU-Bankenaufsicht. Bei den Rechenschaftspflichten der EZB soll aber noch nachverhandelt werden.
Von Redaktion
23. Mai 2013

Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben am Mittwoch den Gesetzesentwurf für die Einrichtung eines einheitlichen EU-Bankenaufsichtssystems angenommen. Die Europäische Zentralbank (EZB) wird die größten Banken der Eurozone direkt beaufsichtigen, aber auch ein Mitspracherecht bei der Überwachung aller 6.000 Banken im gemeinsamen Währungsgebiet erhalten. Das Parlament wird jedoch die endgültige Abstimmung zu einem späteren Zeitpunkt abhalten, um mehr Zeit für Gespräche mit der EZB über detaillierte Bestimmungen zur Rechenschaftspflicht zu gewinnen.

Die Berichterstatter des Parlaments haben darauf bestanden, dass die Regeln zur Rechenschaftspflicht der Bedeutsamkeit der neu geschaffenen oder auf EU-Ebene verlagerten Aufsichtsbefugnisse entsprechen müssen. Die EZB mit ihren neuen Kontrollfunktionen müsse in dieser Rolle offener und stärker rechenschaftspflichtig werden als in ihren währungspolitischen Funktionen.

In den folgenden Punkten hat das Parlament Änderungen am ursprünglichen Gesetzesvorschlag der Kommission durchgesetzt:

  • Stärkere Rechenschaftspflicht für die Aufsichtsbehörde, auch durch die Zustimmung des Parlaments zur Ernennung des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats und deren mögliche Entlassung;

  • Stärkere Rolle für nationale Parlamente, auch durch Anhörungen des Vorsitzenden und der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen der Aufsichtsbehörde anzufordern;

  • Besserer Zugang zu Dokumenten, einerseits für die EU-Aufsichtsbehörde gegenüber den Banken sowie andererseits für das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente gegenüber der EU-Aufsichtsbehörde;

  • Der Beitritt zum Aufsichtssystem soll attraktiver gestaltet werden, um möglichst viele Länder, die nicht der Eurozone angehören, zur Teilnahme zu bewegen, damit das Risiko einer Fragmentierung des Binnenmarkts verringert wird;

  • Strikte Trennung der EZB-Belegschaft zwischen den Bereichen für Währungspolitik und für Bankenaufsicht, um die Rechenschaftspflicht für den Aufsichtsbereich zu gewährleisten, und

  • Stärkung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) gegenüber der EZB, ebenso wie die Verbesserung ihrer Fähigkeit, „stress tests“ durchzuführen sowie Informationen von Banken und nationalen Aufsichtsgremien zu erhalten. Die EBA soll auch mit der Aufgabe betraut werden, die Methoden der nationalen Aufsichtsbehörden anzugleichen, ohne dabei die Vielfalt des EU-Bankensektors einzuschränken.

Die nächsten Schritte

Das Plenum muss zu einem späteren Zeitpunkt dem Gesetzespaket noch endgültig zustimmen. Indessen haben die nationalen Parlamente die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen vorzulegen, und Parlament und EZB werden ein interinstitutionelles Abkommen über detaillierte Bestimmungen zur Rechenschaftspflicht aushandeln. Der ursprüngliche Zeitplan sieht vor, dass die neue Aufsicht bereits am 1. März 2014 voll funktionsfähig sein soll.

(Quelle: EU-Parlament/ KP)

Autoren

782_632_LN_Logo_RGB_Primary_Full-Color_Positive.jpg

Redaktion

Die LexisNexis Österreich & Compliance Praxis-Redaktion versorgt Sie regelmäßig mit aktuellen News und Informationen aus der Compliance-Welt. Unser Ziel ist es, Ihre tägliche Arbeit bestmöglich zu ...