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Finanzmarktaufsicht: Was sich 2014 ändert

Die Aufsicht über den österreichischen Finanzmarkt wird sich 2014 in einigen Punkten substanziell ändern. So erhält die FMA mehr Kompetenzen, die Zusammenarbeit mit Europa wird sich intensivieren.
Von Redaktion
09. Januar 2014

Die Regulierung und Aufsicht der Banken des Euro-Raumes wird im kommenden Jahr auf ein neues Fundament gestellt. Die Europäische Zentralbank EZB und die nationalen Aufsichtsinstitutionen werden enger zusammenarbeiten. EU-weite Regeln zur Bankensanierung und -abwicklung sowie ein einheitliches Regelwerk der Einlagensicherung ergänzen das neue Aufsichtsregime.

In Österreich wird überdies das neue „Finanzmarktstabilitätsgremium“ als makroprudentielle Behörde systemische Risiken analysieren. Weiters übrnimmt die FMA die operative Aufsicht über „Alternative Investmentfonds Manager“ (AIFM) und das Enforcement der Rechungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen.

Nachfolgend die wichtigsten Veränderungen im Einzelnen.

Europäisierung der Bankenaufsicht

Mit November 2014 übernimmt die Europäische Zentralbank EZB im „Single Supervisory Mechanism“ (SSM) die Aufsicht über alle Banken im Euro-Raum und wird diese künftig in einem dezentral organisierten System in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Aufsichtsinstitutionen durchführen. Davor ist aber noch eine umfassende Analyse der Bilanzen und der Risikolage der wichtigsten europäischen Bankengruppen durchzuführen. Dieses sogenannte „Comprehensive Assessment“ umfasst die rund 130 für die Eurozone bedeutendsten Kreditinstitute, die in Zukunft der direkten Aufsicht der EZB unterstehen. Alle anderen Banken bleiben in der direkten Zuständigkeit der nationalen Aufseher.

Alle Banken werden aber – unter Wahrung des Grundsatzes der Proportionalität – nach den gleichen Kriterien überwacht. Aus Österreich werden voraussichtlich sechs Kreditinstitutsgruppen (mit zusammen 150 selbständigen Banken) der direkten Aufsicht der EZB unterstellt: BAWAG P.S.K., Erste Group Bank, Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, RZB, Österreichische Volksbanken-AG. Rund 650 Institute verbleiben in der direkten Aufsicht der FMA. Auf beiden Ebenen wird die Aufsicht aber in sehr enger Zusammenarbeit zwischen EZB und den nationalen Institutionen erfolgen.

Bankenrestrukturierung neu

Das vom österreichischen Gesetzgeber 2013 beschlossene „Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz“ (BIRG) ist ein erster nationaler Schritt zur Etablierung eines einheitlichen Restrukturierungs- und Abwicklungsregimes in Europa. Es verpflichtet die Banken präventiv entsprechende Sanierungs- und Abwicklungspläne zu erstellen, und ermächtigt die FMA, frühzeitig Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen zu veranlassen. Die Grundlagen für ein europaweites Abwicklungsregime und -system befinden sich derzeit im europäischen Gesetzgebungsprozess in den abschließenden Verhandlungen. Ebenso wird an der Finalisierung eines europaweit einheitlichen Reglements der Einlagensicherung gearbeitet.

Finanzmarktstabilitätsgremium

Mit 2014 nimmt das „Finanzmarktstabilitätsgremium“ als makroprudentielle Behörde seine Tätigkeit auf. Ihr Ziel ist es, systemische Risiken zu erkennen und analysieren und dementsprechend stabilitätsgefährdenden Entwicklungen in Österreich entgegenzuwirken. Dieses Gremium setzt sich aus Vertretern von Finanzministerium, FMA, Oesterreichischer Nationalbank und Fiskalrat zusammen. Dieses Gremium kann auch entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung systemischer Risiken initiieren: etwa zur Bekämpfung spekulativer Blasen oder zur Stärkung der Risikotragfähigkeit des Finanzsystems erhöhte Eigenmittelerfordernisse für besonders systemrelevante Finanzinstitute anregen.

Aufsicht über Manager Alternativer Investments

Das „Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz“ (AIFMG) regelt die Bedingungen, unter denen Verwalter von alternativen Investmentfonds (Hedgefonds, Private Equity Fonds, Venture Capital Fonds, Immobilienfonds, …) ihre Tätigkeit ausüben dürfen. Die Übergangsfrist für die Registrierung als AIFM läuft mit 21.7.2014 ab. Ab diesem Datum müssen daher alle Verwalter von alternativen Investmentfonds registriert bzw. ab einer gewissen Größe konzessioniert sein und unterliegen der Aufsicht der FMA, ansonsten sind die Verwaltung sowie der Vertrieb der AIF danach verboten.

Rechnungslegungskontrolle für börsennotierte Unternehmen

Mit 2014 hat die FMA als Enforcementbehörde für die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen operativ die ordnungsgemäße Rechnungslegung entsprechend den „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) durchzusetzen. Gemäß Rechnungslegungskontrollgesetz (RL-KG) sind erstmals die Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2013 zu prüfen. Damit sollen der Kapitalmarkt und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Emittenten in Österreich weiter gestärkt werden. Die FMA hat sich dabei für die Prüfung der korrekten Bilanzierung der vom Bundesministerium für Finanzen zugelassenen „Oesterreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung“ (OePR) zu bedienen. Die FMA hat dazu bereits gemeinsam mit ihren europäischen Schwesterbehörden Prüfungsschwerpunkte zur Rechnungslegungskontrolle entwickelt und veröffentlicht. Der Prüfplan wird auf Vorschlag der OePR von der FMA festgelegt und wird 2014 rund 30 Einzelprüfungen umfassen.

(Quelle: FMA)

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