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Europa: Mehr Rechte für Bahnreisende

Die europäische Kommission modernisiert zurzeit die EU-Vorschriften über die Rechte von Fahrgästen im Eisenbahnverkehr, um Fahrgäste im Falle von Verspätungen, Annullierungen oder Diskriminierung besser zu schützen.
Von Redaktion
02. Oktober 2017

Mit einer Gesetzesinitiative will die EU-Kommission dafür sorgen, dass Bahnreisende, unabhängig davon, wo in der EU sie reisen, in vollem Umfang geschützt sind. Außerdem sollen Fahrgäste ausreichend informiert werden, und die Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität erheblich gestärkt werden. Gleichzeitig will Brüssel die Verhältnismäßigkeit wahren und anerkennen, dass Schienenverkehrsbetreiber unter genau festgelegten Bedingungen von der Pflicht zur Entschädigung der Fahrgäste bei Verspätungen befreit werden können.

Mit dem Kommissionsvorschlag werden die geltenden Vorschriften für die Rechte der Bahnreisenden in fünf Kernbereichen überarbeitet:

  1. Einheitliche Anwendung der Vorschriften: Bei der Anwendung der Fahrgastrechte dürfen der inländische Fernverkehr und der grenzüberschreitende Nah- und Regionalverkehr nicht mehr länger ausgespart bleiben. Derzeit wenden nur fünf Mitgliedstaaten die Vorschriften vollständig an; die anderen Mitgliedstaaten haben in unterschiedlichem Umfang Ausnahmen eingeführt. Hierdurch werden die Fahrgastrechte erheblich geschwächt.

  2. Information und Nichtdiskriminierung: Die Information über Fahrgastrechte wird z. B. durch entsprechende Hinweise auf den Fahrscheinen verbessert. Fahrgäste, die einen Verkehrsverbund mit unterschiedlichen Fahrscheinen nutzen, müssen darüber unterrichtet werden, ob ihre Rechte für die gesamte Reise oder nur für einzelne Teilstrecken gelten. Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz ist verboten.

  3. Mehr Rechte für Personen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität: Künftig besteht ein verbindlicher Anspruch auf Hilfeleistung bei allen Verkehrsdiensten sowie auf volle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen. Entsprechende Informationen sind in zugänglichen Formaten bereitzustellen, außerdem müssen Eisenbahnmitarbeiter Schulungen zum Umgang mit behinderten Personen erhalten.

  4. Durchsetzung, Beschwerdeverfahren und Sanktionen: Es werden klare Fristen und Verfahren für die Behandlung von Beschwerden sowie klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der für die Anwendung und Durchsetzung von Fahrgastrechten zuständigen nationalen Behörden festgelegt.

  5. Verhältnismäßigkeit und faire Rechtsvorschriften: Durch eine Klausel zur höheren Gewalt werden Eisenbahnunternehmen im Falle von Verspätungen aufgrund von unvorhersehbaren und nicht abwendbaren Naturkatastrophen von der Schadensersatzpflicht befreit. Nach den derzeitigen Vorschriften müssen diese Unternehmen auch in solchen Fällen noch Schadensersatz zahlen.

Bevor der Kommissionsvorschlag in Kraft treten kann, muss er vom Europäischen Parlament und vom Rat (d.h. den EU-Mitgliedstaaten) geprüft und angenommen werden.

(Quelle: EU-Kommission)

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