EU-Gericht bestätigt 860 Millionen-Bußgeld gegen Microsoft
28. Juni 2012
Seit dem Jahr 2004 schwelt ein Streit zwischen der Europäischen Kommission und Microsoft. Brüssel wirft dem Elektronikriesen den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung im Bereich Betriebssysteme für Arbeitsgruppenserver vor. Konkret geht es um die Weigerung Microsofts, Mitbewerbern bestimmte „Interoperabilitätsinformationen“ zur Verfügung zu stellen und deren Nutzung für die Entwicklung und den Vertrieb von Konkurrenzprodukten zu erlauben.
Seit 2004 hat die Kommission deswegen mehrmals Geldbußen und Zwangsgelder verhängt, die von den Gerichten auch jeweils bestätigt wurden.
Am 27. Februar 2008 verhängten die Wettbewerbshüter ein neues Zwangsgeld in Höhe von 899 Mio. Euro, da die Vergütungssätze, die Microsoft für den Zugang zu den Interoperabilitätsinformationen vorgeschlagenen hat, nicht angemessen seien. Microsoft hat beim Gericht beantragt, diese Entscheidung für nichtig zu erklären oder, hilfsweise, das Zwangsgeld aufzuheben oder herabzusetzen.
Ohne Erfolg: In seinem gestrigen Urteil bestätigt das Gericht abermals im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission und weist alle Argumente zurück, die Microsoft für deren Nichtigerklärung anführt. Lediglich die Höhe Zwangsgelds wurde geringfügig auf 860 Mio. Euro herabgesetzt.
Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt werden.
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(PM, kp)
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