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Spritpreis-Verordnung in Kraft

Die neue Spritpreis-Verordnung soll nach dem Willen des Wirtschaftsministers einen „besseren Überblick für Konsumenten“ bringen. Tankstellenbetreiber dürfen die Spritpreise zu Fronleichnam und zu Ferienbeginn nicht verändern.
Von Redaktion
04. Juni 2012

Mit der novellierten Spritpreis-Verordnung will Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner „transparente und faire Spritpreise zu Fronleichnam und zu Ferienbeginn“ ermöglichen.

Laut der Verordnung werden die Preise für Super und Diesel vorerst an drei intensiven Reisewochenenden im Jahr 2012 über einen mehrtägigen Zeitraum eingefroren.

Konkret bedeutet das für Fronleichnam: Tankstellenbetreiber dürfen am Dienstag vor Fronleichnam um 12 Uhr die Preise erhöhen und dann die Preise bis zum Mittwoch um 11 Uhr nur mehr absenken. Von da an muss der Treibstoffpreis bis Sonntag um 24 Uhr gleich bleiben. Ab Montag (0 Uhr) dürfen die Preise wieder abgesenkt werden. Am selben Tag dürfen die Preise – wie schon bisher festgelegt – einmalig um 12 Uhr angehoben werden. Neben Fronleichnam gilt die Verordnung an den ersten beiden Ferienreisewochenenden im Sommer: Von Donnerstag, dem 28. Juni, um 11 Uhr bis Sonntag, 1. Juli, 24 Uhr sowie von Donnerstag, 5. Juli, 11 Uhr bis Sonntag, 8. Juli 24 Uhr.

Marktwirtschaftliche Prinzipien bleiben für Mitterlehner trotz der Maßnahme weiterhin gewahrt: „Der Tankstellenbetreiber muss seine Treibstoffpreise so wie in vielen anderen Wirtschaftsbereichen nur für eine relativ kurze Zeitspanne stabil halten. Das erhöht den Wettbewerbsdruck“. Denn wer die Preise zu hoch ansetze, laufe Gefahr, dass ihm während mehrerer Tage das Geschäft entgeht. Schließlich könnten die günstigsten Preise von den Kunden seit Einführung des Spritpreisrechners im August 2011 jederzeit abgefragt werden.

Evaluierung durch die Bundeswettbewerbsbehörde

Da mit der Verordnung ein für Österreich neuer Weg beschritten wird, gilt die Verordnung vorerst nur für 2012 und wird nach den ersten Erfahrungen zu Fronleichnam und zum Ferienbeginn evaluiert. Im Rahmen ihrer derzeitigen Branchenuntersuchung wird die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) auch die Auswirkungen der Verordnung und das Marktverhalten der Tankstellenbetreiber genau prüfen. Sollten gleichförmige Preiserhöhungen festgestellt werden, würde dies auf ein kartellrechtswidriges Verhalten hinweisen, das von der BWB verfolgt werden kann. Weiters werden im Auftrag des Wirtschaftsministeriums im Juni besondere Kontrollen zur Preisauszeichnung durch die Bezirksverwaltungsbehörden stattfinden.

(PM, kp)

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