Energiegroßhandel: EU schlägt neue Regeln vor
14. Dezember 2010
Großhandelsmärkte, auf denen Energieerzeuger und Händler mit Gas und Strom handeln, sind für die Endkundenpreise von entscheidender Bedeutung. EU-Energiekommissar Günther Oettinger erklärt dazu: „Unsere Energiemärkte sind voneinander abhängig. Marktmissbrauch in einem Mitgliedstaat wirkt sich häufig auf die Preise in einem anderen Mitgliedstaat aus.“
Der Grund dafür ist, dass Strom nicht im industriellen Maßstab gespeichert werden kann. Daher können die Preise leicht dadurch beeinflusst werden, dass ein falscher Eindruck in Bezug auf die Verfügbarkeit von Kapazität geschaffen oder die tatsächliche Produktion gedrosselt wird.
Kampf der Preismanipulation
Neue Regeln sollen deshalb sicherstellen, dass Händler keine Insider-Informationen verwenden können, um daraus Nutzen für ihre Transaktionen zu ziehen oder den Markt dadurch zu manipulieren, dass sie Preise künstlich auf einen Stand treiben, der höher ist als der Preis, der durch die Verfügbarkeit, Produktionskosten oder Kapazitäten für Speicherung oder Transport von Energie gerechtfertigt wäre.
Die Regeln verbieten insbesondere Folgendes:
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Die Nutzung von Insider-Informationen bei An- und Verkäufen auf Energiegroßhandelsmärkten. Exklusive und preissensitive Informationen sollten offengelegt werden, bevor der Handel stattfinden kann;
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Transaktionen, die falsche oder irreführende Signale für Angebot, Nachfrage oder Preis der auf den Energiegroßhandelsmärkten gehandelten Produkte geben;
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die Verbreitung von Falschnachrichten oder Gerüchten, die irreführende Signale für diese Produkte geben.
Für die Marktüberwachung zur Feststellung möglicher Missbrauchsfälle wird die Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) zuständig sein. Die Sanktionen werden von den nationalen Regulierungsbehörden in den Mitgliedstaaten durchgesetzt,
Nationale Behörden untersuchen Verdachtsfälle
Die Agentur ACER muss über einen zeitnahen Zugang zu den vollständigen Informationen über Transaktionen auf den Energiegroßhandelsmärkten verfügen. Dazu gehören Informationen über den Preis, die verkaufte Menge und die beteiligten Gegenparteien. Die Daten sollen außerdem mit den nationalen Regulierungsbehörden ausgetauscht werden, die auch für genaue Untersuchungen von Missbrauchsverdachtsfällen zuständig sein werden. Bei komplexen grenzübergreifenden Fällen soll die Agentur ACER die Untersuchungen koordinieren.
Die besonderen Rechtsvorschriften sind notwendig, um sicherzustellen, dass eine Stelle den gesamten Energiegroßhandelsmarkt, ob Derivatemarkt oder Spotmarkt, überwachen kann. Die Richtlinie über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (MAD) und die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID), die Finanzinstrumente betreffen, erfassen nur Derivatemärkte und -transaktionen.
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(Pressemitteilung, red)
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